Privatrente – Ein Leben mit Garantien

01.10.2014

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Die Sorgen um das Thema „Alt und pflegebedürftig werden" gehören zu den Top-Ängsten der Menschen in Deutschland. Die am 1. Januar 2009 eingeführte gesetzliche Pflegeversicherung hat zum 1. Januar 2015 das 20jährige Jubiläum. Die gesetzliche Teilversicherung kann über eine klassische Privatrente ergänzt werden.

Der diesjährige Jahreswechsel hat es in sich. In der klassischen privaten Rentenversicherung sinken die Garantiezinsen nach dem 31.12.2014 von 1,75 auf 1,25 %. In einer Art Schlussspurt können sich die Deutschen noch für die Gesamtdauer der Ansparung einen höheren Garantiezins sichern.

Kollektive, Garantien und Risikoausgleich – hier unterscheidet sich jeder Versicherer vom anderen. Um diese wichtige Leistung von Lebensversicherer vergleichen zu können, werden künftige Versicherungskunden mehr denn je Vermittlungsunternehmer mit Marktüberblick benötigen. Dies gilt auch für die Altkunden der Versicherer, weil sonst die Leistungsfähigkeit eines Versicherers sinken könnte.

Garantiezinsen und garantierte Überschüsse. Die Leistung einer privaten Klassikrente setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Garantiezins und den vom Versicherer erwirtschafteten Überschüssen. So errechnet sich eine Gesamtrendite, von der die Höhe der späteren lebenslangen Privatrente abhängt. Bei den erzielten Überschüssen gibt es Veränderungen: Beim Risikoüberschuss, der aus der Kalkulation des „Risikos der Sterblichkeit" entsteht, wenn die Kunden im versicherten Kollektiv früher sterben als gerechnet wurde, stieg die Gutschrift an die Versicherten von 75 auf 90 %. Beim Kostenüberschuss, der aus Gewinnen bei den Verwaltungskosten für die Kollektive entsteht, bleibt alles gleich, davon erhalten die Versicherten 50 %.

Einen hohen Anteil am Ansparerfolg und auf die lebenslang garantierte Privatrente haben die Zinsüberschüsse. Der Zinsüberschuss wird dann eine Herausforderung, wenn die Garantiezinsen höher sind als der im Markt zu erzielende Referenzzins. Der Referenzzins bildet die Rendite 10jähriger Euro-Staatsanleihen höchster Bonität ab und lag 2013 nur noch bei 3,41 %. Alle Versicherer mit einem höheren Rechnungszins als diese 3,41 Prozentpunkte mussten Zinszusatzreserven bilden, um die Garantien an ihre Kunden auch leisten zu können. Diese Zinszusatzreserve stieg branchenweit in 2013 von 5 auf 7 Mrd. Euro. Für das Jahr 2015 prognostizierten die Mathematiker der Versicherer, die Aktuare, hierfür bereits 10 Mrd. Euro.

Bei den Zinsüberschüssen floss zu viel an kündigende Kunden ab, sodass einzelne Versicherer gefährdet waren. Der Gesetzgeber griff hier ein. Er lässt künftig zu, dass vorzeitig ausscheidende Kunden weniger aus diesen Zinsreserven erhalten, damit eine Gerechtigkeit für die langfristig Versicherten in den Kollektiven entsteht. Die Zinszusatzreserve dient dem Ausgleich von Zinsschwankungen in der Kapitalanlage über die Laufzeit. Kunden, die leichtfertig klassische Lebensversicherungen kündigen, verlieren unter Umständen die Steuerfreiheit in den Altverträgen aus den Jahren bis 2005.

Die Kombination der Privatrente mit Pflegeleistungen. Am 1. Januar 1995 wurde die letzte große Lücke in der gesetzlichen sozialen Fürsorge geschlossen. Seither gibt es die Pflegeversicherung als neuen Zweig der Sozialversicherung (5. Säule). Da prinzipiell jeder Mensch einmal auf diese Hilfe angewiesen sein kann, wurde schon bei der Einführung der Pflegeversicherung eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten festgelegt. Das bedeutet: Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist zunächst automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, und jeder privat Krankenversicherte muss per Gesetz eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich je zur Hälfte entrichten. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Deutsche aktuell eine vollumfängliche Absicherung für den Pflegefall und für das Alter hat. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist nur eine Teilversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung nähert sich einer Grundversorgung. Da ist noch genügend Raum für den privaten oder betrieblichen Ergänzungsschutz.

Gesundheit, Urlaub und ausreichend Taschengeld. Bei Umfragen unter Bürgern steht der Punkt Gesundheit an einer der ersten Stellen. Urlaub und Reisen sind auch sehr beliebt – nicht nur bei den älteren Deutschen. Doch wenn man diese drei Punkte betrachtet, sollte sich jeder die Frage stellen: Reicht das Urlaubsgeld bis zum Ende des längsten Urlaubs im Leben, der seit Mitte 2014 schon zum 63. Lebensjahr starten kann? Sogar Arbeitgeber freuen sich, für ihre Beschäftigten im Handlungsfeld Gesundheit und Fürsorge etwas für den 365-Tage-Urlaub beitragen zu können. Ob mit 44 Euro staatlicher Förderung oder ohne. Das hebt das Betriebsklima, stärkt die Motivation der Mitarbeiter und stabilisiert die Mitarbeiterbindung an das Unternehmen. Sogar mit dem Nachwuchs und den Fachkräften klappt das bestens, denn wer möchte nicht zukünftig in einem Betrieb arbeiten, wo für die Gesundheit und die freie Zeit nach der Arbeit optimal gesorgt wird?

Ein Herz für Unternehmer – die betriebliche Fürsorge. Die Schlüsselthemen für mittelständische Unternehmen sind soziale betriebliche Leistungen rund um das Thema Gesundheit und betriebliche Altersvorsorge. Nur auf diesem Weg ist der Wettbewerb mit den Großkonzernen im Kampf um junge Talente und die Bindung von Fachkräften gewinnbar. Hier bietet sich der Ansatz für aktive Vermittlungsunternehmer mit Herz. Warum nicht mit Unternehmen über das notwendige Demografie-Management reden?

Es geht bei diesem Herzthema schlicht um die Würdigung und Anerkennung der Mitarbeiter durch betriebliche Fürsorge. Über die gute Sache zu reden, machbare Lösungen aufzeigen, das ist nicht nur was für Verkäufer mit Herzblut, sondern ein guter Einstieg ins mittelständische Firmengeschäft, weil der Bedarf dort sehr groß ist. (db)

Private Rentenversicherung - Printausgabe 05/2014