P&R stellt Vertrieb ein – finanzwelt berichtet ausführlich

13.03.2018

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Nachdem P&R vorerst den Vertrieb neuer Produkte gestoppt hat und Zahlungsstockungen eingetreten sind, besteht bei Vermittlern und Anbietern Verunsicherung. Ferner ist es nicht ganz einfach, sachliche Berichte zu der Thematik zu finden. Von P&R gab es jedenfalls bis vergangenen Freitag keine näheren Auskünfte. Erste Anwaltskanzleien sehen schon den nächsten „Anlageskandal“, obwohl bislang noch völlig unklar ist, was die Hintergründe sind. Eine Kanzlei spricht bereits offen aus, dass ein „Anlageskandal“ bevorstehen könnte und meint, dass eine „Haftung mit dem Privatvermögen“ drohen würde. Eine andere einschlägig bekannte Kanzlei versendet Schreiben an Vertriebseinheiten, in denen diese aufgefordert werden, die vorformulierten Kontaktfragebögen der Kanzlei an ihre P&R-Kunden weiterzuleiten. Jedenfalls ist dies dem Autor unseres Fachbeitrages, Herrn Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek, bekannt geworden. Nach Meinung von Rechtsanwalt Sochurek, der auf die Vertretung von Finanzdienstleistern und Vermittlern spezialisiert ist, handelt es sich bei derartigen Berichten um schlichte Panikmache.

Für finanzwelt hat er in einem exklusiven Artikel die bisherigen Informationen zusammengefasst und insbesondere aus Sicht der Vertriebseinheiten, die sich teilweise kritischen Fragen von Kunden ausgesetzt sehen, beleuchtet.

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P&R stellt Vertrieb ein – Was Vermittler und Anbieter jetzt beachten müssen.

"Aus aktuellem Anlass hat sich die Geschäftsleitung dazu entschlossen, die laufenden Angebote mit sofortiger Wirkung aus dem Vertrieb zu nehmen und den Vertrieb der Produkte einzustellen". Diese Mitteilung von Herrn Martin Ebben, dem Geschäftsführer der P&R Transport-Container GmbH, sorgt im Markt und bei den Vertriebseinheiten für erhebliche Verunsicherung. Wo die ersten Anlegerschützer ohne jedes Hintergrundwissen bereits um Mandate werben, gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren, sich an die Faktenlage zu halten und gegenüber den eigenen Kunden eine klare Kommunikationslinie zu entwickeln.

Die aktuellen Ereignisse begannen damit, dass die Geschäftsführung die Vertriebspartner dazu aufforderte, den Vertrieb der Angebote Nr. 5005 und 6005 einzustellen. Weitere Informationen würden folgen. Ausweislich der Homepage von P&R ist gegenwärtig überhaupt kein Angebot verfügbar, was aus naheliegenden Gründen Fragen aufwirft. Laut der DFPA (Deutsche Finanz Presse Agentur) habe die Geschäftsführung zu den aus aktuellem Anlass eingehenden Presseanfragen entschieden, momentan keine Fragen individuell zu beantworten.

Das Vorgehen und auch die Informationspolitik von P&R ist jedoch aus deren Perspektive verständlich, auch wenn sie für Vertriebseinheiten, die sich mit Fragen von Kunden konfrontiert sehen, nicht besonders zufriedenstellend sein dürfte. Die Geschäftsführung von P&R muss im Rahmen der aktuellen Kommunikation nach außen derart viele Implikationen bedenken, dass man mutmaßlich sehr stark darauf bedacht ist, keine Fehler zu machen. Führt man sich vor Augen, dass bereits in der jetzigen Phase, in der absolut noch nicht klar ist, was die Hintergründe sind oder ob überhaupt ein ernstes Problem besteht, erste Anlegerkanzleien öffentlich dazu anraten, sich anwaltlich beraten zu lassen, ist dieses besonnene Verhalten mehr als verständlich. Jede Nachricht, die neue Fakten oder Hintergründe enthält, könnte als Aufhänger genutzt werden, weitere Beiträge zu verfassen und damit Investoren noch mehr zu verunsichern.

Die faktische Totaleinstellung des Vertriebes geht einher mit Auszahlungsverzögerungen. Laut Fondsprofessional habe das Unternehmen mitgeteilt, dass sich bei einigen Kunden die Auszahlung der Miete für das dritte Quartal 2017 sowie die Auszahlung von fälligen Rückkäufen mit Ablaufdatum 27.12.2017 bis 30.12.2017 verzögern werde. Dies wurde in einem Schreiben vom 27.02.2018 den Anlegern mitgeteilt verbunden mit dem Hinweis, dass man sich mit Fragen an seinen Berater wenden könne. Da der Berater bzw. Vermittler aufgrund der vorgenannten Informationspolitik von P&R typischerweise auch keine weiterreichenden Informationen hat, ist dieser Hinweis nur begrenzt hilfreich.

Laut der Onlineausgabe der Stiftung Warentest sei das eingestellte Angebot Nr. 5005 an Privatanleger adressiert gewesen und habe vereinfacht gesagt, den Erwerb gebrauchter Transportcontainer zum Gegenstand gehabt. Bei Nr. 6005 habe es sich um ein Private Placement gehandelt, bei dem Investoren mindestens 98 Container hätten abnehmen müssen, was eine Investition von rund 200.000,00 EUR bedeutet hätte.

Gewisse Unregelmäßigkeiten hatten sich in der Vergangenheit bereits angedeutet. Nach Angaben der Onlineausgabe von Stiftung Warentest vom 20.06.2017 habe die P&R Equipment & Finance Corp., die die Container beschaffen und später wieder einen Rückkauf ermöglichen sollte, laut Prospektangaben von 2014 bis 2016 einen Überschuss zwischen 21,7 Mio. und 13,6 Mio. EUR erwirtschaftet, wobei Ende 2016 ein Eigenkapital von 26,5 Mio. EUR ausgewiesen worden sei. Im Gegensatz dazu bestünden aus laufenden Verträgen Verpflichtungen in Höhe von über 991,7 Mio. EUR gegenüber drei P&R-Gesellschaften.

Laut Cash Online biete die P&R Gruppe seit 1975 Direktinvestments in Transportcontainer an und sei Marktführer. Laut Website betreut P&R aktuell ein Volumen von etwa 1,25 Millionen Containereinheiten für über 50.000 Anleger. Die P&R Gesellschaften hätten ausweislich Angaben auf der Homepage von P&R allein in den letzten 10 Jahren ein Containerverkaufsvolumen von deutlich über 7 Mrd. Euro abgewickelt. Laut Fondsprofessional sei P&R der größte Anbieter von Container- Direktinvestments. 2017 habe das Unternehmen eigenen Angaben zufolge 440 Millionen Euro Investorenkapital platziert. Das Geschäftsmodell sieht vor, dass P&R neue und gebrauchte Container an Anleger verkauft und diese dann über eine vertraglich festgelegte Laufzeit von diesen zurück mietet. Am Ende der Mietzeit kauft P&R den Anlegern die Container wieder ab.

In diversen Quellen ist zu lesen, dass die gegenwärtige Situation an die allseits bekannte Situation von Magellan erinnern würde, die sich ähnlich angebahnt habe und schließlich zu einer Insolvenz geführt habe. Dies war gegen Ende des Jahres 2016. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens gelang es dem Insolvenzverwalter jedoch, die Containerbestände an chinesische Investoren zu verkaufen, weshalb die Insolvenzquote vergleichsweise gut ausfiel. Bereits hier hatten wir diverse Vermittler der Magellan Container beraten.

Wir hatten damals erkannt, dass es einen erheblichen Bedarf gab seitens der Vermittler und Vertriebe nach Informationsaustausch. Es war ja ein sog. Massenschadensfall und hatte ein Direktinvestment zum Gegenstand. So einen Fall hatten auch wir damals in unserer Praxis noch nicht. Dafür haben wir jetzt Erfahrung mit der Vertretung und Beratung von Vermittlern im Zusammenhang mit Direktinvestments. Diese kommt uns nunmehr zu Gute. Wir konnten damals auch Prozesserfahrung betreffend Fragen der Vermittlerhaftung bezüglich Direktinvestments in Container gewinnen, was damals noch echtes Neuland war.

Gegenwärtig wird eine Vermittlergemeinschaft für Vermittler der P&R Container gegründet, die dazu dienen soll, Informationen auszutauschen und zu bündeln, sowie in einem ersten Schritt den Beratern und Vermittlern Hilfestellung in der Kundenkommunikation zu bieten. Sollten sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheiten, wovon wir noch nicht ausgehen, so können wir dann für die Vermittler, sollten diese in Anspruch genommen werden, die Grundlagen des kollektiven Rechtsschutzes nutzen. Grundsätzlich sollten Vermittler sich gegenwärtig der Situation stellen, den Kunden klar machen, dass die Informationen seitens P&R momentan begrenzt sind und man bemüht sei, weitere Hintergründe herauszufinden. Auch die Einschaltung von Anwälten wie im Rahmen der Vermittlergemeinschaft kann den Kunden ein Gefühl der Sicherheit geben, dass ihr Vermittler schon das bestmögliche unternimmt im Sinne seiner Kunden, wenn er sogar Anwälte einschaltet. Wir wollen in der gegenwärtigen Situation definitiv keine Schwarzmalerei betreiben. Allerdings können wir gegenwärtig nicht sagen, wohin die Reise gehen wird. Daher kann man Vermittlern nur raten, jede Reflexion der damaligen Vermittlungssituation mit den Kunden zu unterlassen. Auch sollten für den Augenblick keine Dokumente rausgegeben werden. Falls ein Anwalt auf den Plan tritt, dann ist ein eigener Anwalt einzuschalten, dasselbe gilt, wenn ein Kunde die Vermittler mit Ansprüchen konfrontiert. Eine solche Kundenbeziehung ist regelmäßig ohnehin nicht mehr zu retten.

Rechtsanwalt Sochurek ist unter anderem auf die Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Anlagevermittler spezialisiert und hat bereits in der Vergangenheit diverse Vermittlergemeinschaften erfolgreich initiiert. Als einer der wenigen Anwälte konnte er bereits Gerichtserfahrung mit Haftungsprozessen zu Containerdirektinvestments sammeln.

Weitere Informationen und die Möglichkeit der unverbindlichen Anmeldung finden Sie hier: www.finanzberaterhaftung.de.

Nikolaus Sochurek, Rechtsanwalt und Partner, Peres & Partner Rechtsanwälte