P&R: Positive Resonanz auf Vergleichsangebot
15.05.2019
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Ein Großteil der Gläubiger der insolventen deutschen P&R Gesellschaften hat bislang das von den Insolvenzverwaltern vorgeschlagene Vergleichsangebot angenommen. Ob der Vergleich schlussendlich zustande kommt, ist aber noch offen.
Vor wenigen Wochen haben die Insolvenzverwalter im Fall des insolventen Containerinvestors P&R den ca. 54.000 Gläubigern einen Vergleich vorgeschlagen: So sollten die Gläubiger neue, zumeist niedrigere Beträge ansetzen und auf jegliche Ansprüche gegenüber anderen deutschen P&R-Gesellschaften sowie gegenüber der Schweizer Tochter P&R Equipment & Finance ebenso verzichten wie auf eine Verjährung von Ansprüchen. Dadurch könnten die Forderungen in den Insolvenzverfahren und damit die Teilnahme an Abschlagsverteilungen festgestellt werden. Die individuellen Vergleichsbeträge sind dabei so berechnet, dass alle Gläubiger, die sich in vergleichbaren Situationen befinden, auch gleich behandelt werden.
Obwohl dieses Angebot von zahlreichen Juristen sehr unterschiedlich bewertet wurde, haben bereits über 30.000 Gläubiger das Angebot angenommen. Insgesamt wurden an die 54.000 Gläubiger mehr als 80.000 Schreiben verschickt. Die restlichen Gläubiger haben noch bis zum 14. Juni Zeit, das Angebot anzunehmen.
„Diese sehr schnelle und ausschließlich positive Resonanz hat unsere Erwartungen übertroffen. Jetzt geht es darum, eine möglichst hohe Annahmequote für den Vorschlag zu erzielen. Nur wenn der Vergleich auch umgesetzt werden kann, hätten wir eine wichtige Hürde genommen, um in 2020 eine erste Abschlagsverteilung an die Gläubiger auf den Weg bringen zu können“, so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé in einer ersten Bilanz.
Mehrheit erforderlich
Im Interesse aller Gläubiger kann die Vergleichsvereinbarung von den Insolvenzverwaltern nur dann umgesetzt werden, wenn sie von einer überragenden Mehrheit der Gläubiger akzeptiert wird und auch die Gläubigerausschüsse die Annahmequote gebilligt haben. Nur in einem solchen Fall kann sie ihr Ziel erreichen, nämlich eine Verfahrensabwicklung auf einer rechtssicheren Grundlage.
„Wir sind auf einem guten Weg, dieses Ziel zu erreichen. Wie wir aus den bisherigen Reaktionen schließen können, teilen die Gläubiger unsere Auffassung, dass der Abschluss der Vergleichsvereinbarung in ihrem Interesse und im Interesse der Gläubigergesamtheit liegt. Wir bedanken uns deshalb für die vielfach ausdrücklich geäußerte Zustimmung und hoffen, dass sich diese breite Unterstützung in den nächsten Wochen weiter fortsetzt“, so die Insolvenzverwalter.
Die Feststellung der Forderungen muss in den vier P&R-Insolvenzverfahren getrennt erfolgen. Die Erfassung der unterzeichneten Vergleichsvereinbarungen wird auch bei rascher Rücksendung einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Insolvenzverwalter gehen derzeit davon aus, dass im Herbst 2019 feststehen wird, ob der Vergleich angenommen werden kann. Da eine erste Abschlagsverteilung ohnehin erst frühestens im Jahr 2020 möglich ist und erst zu diesem Zeitpunkt die Forderungsanmeldungen festgestellt sein müssen, entstehen den Gläubigern hierdurch keine Nachteile. (ahu)