P&R: Erste Abschlagsverteilungen in Vorbereitung

17.09.2020

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Im Insolvenzverfahren um den Containerinvestor P&R sind weitere Fortschritte zu vermelden: Die Gläubiger dürfen bald über einen Vorschlag der Insolvenzverwalter bezüglich der ersten Abschlagsverteilung abstimmen. Aufgrund der besonderen Umstände in diesem Jahr wird die Abstimmung anders als üblich verlaufen.

Die Insolvenzverwalter der vier deutschen P&R-Containergesellschaften arbeiten mit Hochdruck daran, die Voraussetzungen für eine erste Abschlagsverteilung an die Gläubiger zu schaffen. Hierzu müssen die bisher aus der Vermietung und Verwertung der vorhandenen Containerflotte erwirtschafteten Beiträge zwischen den vier Gesellschaften aufgeteilt werden. Voraussetzung für eine erste Abschlagsverteilung eines Teils dieser Beträge ist eine Einigung über die Aufteilung. Hierfür haben die Insolvenzverwalter einen Vorschlag erarbeitet, über den die Gläubiger nun in vier schriftlichen Gläubigerversammlungen entscheiden sollen. Deshalb erhalten sie in den nächsten Tagen ein Schreiben vom Insolvenzverwalter mit einem Vorschlag zur prozentualen Aufteilung der Gelder, der die Höhe der festgestellten Schadensersatzansprüche der Anlegergläubiger in den jeweiligen Insolvenzverfahren als Maßstab nimmt. Demnach erfolgt also die Verteilung der Erlöse in einem Verhältnis, in dem sich diese Ansprüche der Anleger prozentual auf die einzelnen Containerverwaltungsgesellschaften verteilen.

Wenn die Zustimmung der Gläubiger erfolgt, wird dies zu einer Gleichbehandlung der Anlegergläubiger in den Insolvenzverfahren der vier P&R Gesellschaften in Bezug auf die erwirtschafteten Erlöse führen. Die von den Gläubigern gewählten Gläubigerausschüsse in den vier Insolvenzverfahren befürworten die gefundene Lösung einstimmig und empfehlen den Gläubigerversammlungen die Zustimmung. "Wir wollen, dass die ganz erheblichen Erfolge aus der weiterlaufenden Containerverwertung den Gläubigern, die über festgestellte Forderungen verfügen, baldmöglichst zugutekommen. Ohne eine abschließende und rechtssichere Einigung über die Verteilung der Erlöse kann keine Ausschüttung erfolgen", macht Dr. jur. Michael Jaffé klar. "Wir sehen keine sinnvolle Alternative zu dem nun erarbeiteten Vorschlag. Keine der P&R Containerverwaltungsgesellschaften könnte aus unserer Sicht mit Erfolg argumentieren, dass sie in Bezug auf die Erlöse besser stehen sollte als die anderen Gesellschaften. Auch die zur Vermeidung von Interessenkonflikten bestellten Sonderinsolvenzverwalter befürworten die Einigung", so der Insolvenzverwalter weiter.

Die Verwertung der Container erfolgt weiterhin ungestört durch die Schweizer P&R Gesellschaft. Diese ist verpflichtet, die aus der Verwertung generierten Erlöse an die Insolvenzverwalter der deutschen P&R Containergesellschaften auszuzahlen. Bislang konnten Erlöse von mehr als 400 Mio. Euro erwirtschaftet werden. "An unserem Ziel insgesamt mindestens 1 Mrd. Euro an die Gläubiger auszuschütten, halten wir weiterhin fest und arbeiten hierfür weiter unter Hochdruck", so Dr. Jaffé.

Wie die Abstimmung konkret verlaufen wird, lesen Sie auf Seite 2