P&R: Ein Viertel der Verwertungserlöse bis Jahresende?

25.11.2019

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Im P&R-Insolvenzverfahren geht es weiter voran: Der Großteil der Prüfungstermine ist mittlerweile abgeschlossen und bald werden die Gläubiger erfahren, ob sie mit ihren Forderungen erfolgreich waren. Auch bezüglich der Verwertung der Container gibt es Neuigkeiten.

Am Amtsgericht München haben in den Insolvenzverfahren über das Vermögen der deutschen P&R Containervertriebsgesellschaften Prüfungstermine für die angemeldeten Forderungen stattgefunden. Dabei konnten über alle Verfahren hinweg ca. 80.000 Forderungen der Anleger geprüft und festgestellt werden. "Diese Zahl ist jedoch nur eine Momentaufnahme. Es liegen uns weitere Vergleichsvereinbarungen vor, die noch erfasst und geprüft werden müssen. Darüber hinaus werden wir bis Ende des Jahres voraussichtlich nochmals insgesamt 1.500 Vereinbarungen an Anleger verschicken, die bislang - etwa in Erbfällen - noch nicht versandt werden konnten. Auch im kommenden Jahr werden weiter Vereinbarungen erstellt werden", so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.

In den Prüfungsterminen wurden die Forderungen derjenigen Gläubiger geprüft, die rechtzeitig eine ordnungsgemäß unterzeichnete Vergleichsvereinbarung eingereicht haben. Diese können das Prüfungsergebnis für ihre eigene Forderung voraussichtlich ab Mitte Dezember mit der ihnen mitgeteilten PIN-Nummer im Gläubiger-Informations-System (GIS) auf der Homepage der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter (www.jaffe-rae.de/GIS) abfragen. Das Insolvenzgericht würde nur dann den jeweiligen Gläubiger per Anschreiben informieren, wenn eine Forderung ganz oder teilweise bestritten wird. Für die noch offenen Fälle und die bislang noch nicht eingereichten oder verarbeiteten Vergleichsvereinbarungen wurden die Prüfungstermine vom Amtsgericht München auf den 18. Juni 2020 vertagt.

"Unser Ziel ist es, bis zu diesem Stichtag nach Möglichkeit die Bearbeitung aller noch fehlenden Vergleichsvereinbarungen und deren Umsetzung abgeschlossen zu haben. Auf dieser Basis können dann die ersten Abschlagsverteilungen für die bis dahin zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen durchgeführt werden, so dass es im Interesse der Gläubiger liegt, die noch fehlenden Vergleichsvereinbarungen zeitnah zurückzusenden", betonte Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.

Die Feststellung der angemeldeten Forderung ist eine entscheidende Voraussetzung für eine Teilnahme an Abschlagsverteilungen. Die ersten Abschlagsverteilungen sind weiterhin für das kommende Jahr avisiert.

Die Insolvenzverwalter verfolgen weiterhin das Ziel, bei einer planmäßigen Verwertung der vorhandenen Container in den kommenden Jahren Verwertungserlöse von insgesamt über einer Milliarde Euro zu erwirtschaften und dann noch auch noch in mehreren Abschlagsverteilungen an die Gläubiger verteilen zu können. Angesichts der ungewissen weltwirtschaftlichen Entwicklung könne die genaue Höhe der Erlöse zwar nicht garantiert werden. Jedoch wird erwartet, dass bis zum Ende des Jahres bereits mehr als 250 Mio. Euro realisiert sind. (ahu)