"Populistische Schlüsse aus unklarer Datenlage"

07.05.2021

Christian Schwalb, Gründer und Geschäftsführer SCALA & Cie. Holding GmbH und 1. Vorsitzender des ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG e.V. / Foto: © Scala & Cie

Beispiel: Weite Teile Süddeutschlands befinden sich in einem Hochrisikogebiet für Zecken. Würde man der kolportierten Kausalität folgen, wäre das Leben oder das Reisen in diese Region auch eine absichtliche Herbeiführung von FSME. Dem ist natürlich nicht so.

Tatsächlich gibt es aber eine gesetzliche Regelung darüber, was als „Absicht“, also „Vorsatz“, und was als „grob oder einfach fahrlässig“ einzustufen ist. Und Vorsatz wäre hier erst das bewusste Herbeiführen bzw. billigende Inkaufnehmen einer Berufsunfähigkeit, das hier bei weitem nicht gegeben wäre.

  • Die Informationen zu einer möglichen Ablehnung von Leistungen bei Haltungsschäden durch die Arbeit im Home-Office ist nach unseren Erfahrungswerten ebenfalls irreführend. Es besteht für den VN keine Meldepflicht beim Wechsel der beruflichen Tätigkeit. Versichert ist immer „die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit“. Ein Versicherer wird hier bei der Leistungsprüfung auf die konkret ausgeübte Tätigkeit Abstellen wie sie regelmäßig auch vor Corona-Pandemie ausgeübt wurde, da der Wechsel ins Home-Office in der Regel nicht freiwillig stattfand, sondern wohl viel mehr in den meisten Fällen unternehmerisch bzw. ja sogar juristisch angeordnet und begründet wurde und außerdem meist nur zeitlich begrenzt der Regelfall sein dürfte. Selbstverständlich sind Haltungsschäden aufgrund der beruflichen Tätigkeit grundsätzlich mitversichert.

Die Herausforderungen in der Leistungsfall-Entscheidung sind durch die Corona-Pandemie sicher nicht kleiner geworden. Die über viele Jahre weiterentwickelten Bedingungswerke der einzelnen Versicherer, stellen heute belastbare Rahmenbedingungen für ein Verfahren dar, das eine möglichst gerechte Leistungsentscheidung für den Einzelnen, vor dem Hintergrund des Kollektivgedankens der Versichertengemeinschaft, ermöglicht. Die mehrfach nachgewiesenen* Leistungsquoten von stabil über 75 Prozent der Leistungsanträge bestätigen das nachhaltig (* Quelle: Analysen von Franke Bornberg)."

Kritik gibt es auch von Seiten der Unternehmen: „Als eines der befragten Unternehmen ist es für uns nicht nachvollziehbar, wie man zu den Schlussfolgerungen gekommen ist. Aufgrund der geringen Datenmenge finden wir es schwierig über ein Branchenphänomen zu sprechen. In unserem Fall können wir sagen: COVID 19 ändert nichts an unseren allgemeinen Prozessen bei der Antrags- und Leistungsprüfung sowie an den Versicherungsbedingungen. Im dem abgefragten Zeitraum gab es übrigens lediglich einen einzigen Leistungsfall mit Bezug zu COVID 19, den wir ganz normal reguliert haben", so Marcus Drews, Managing Director Canada Life Deutschland. (ahu)