Politik dominiert Hauptstadtgipfel

29.11.2019

Foto: © AfW

„Dieser Vorschlag hätte zur Folge, dass Versicherungsunternehmen weiterhin signifikant höhere Provisionen zahlen können. Die Obergrenze wäre atmend und könnte von Jahr zu Jahr steigen. Das halten wir für unzureichend“, erläuterte Schrodi. Zudem müsse bei diesem Modell die BaFin die BaFin im Falle von Missbrauch einschreiten, verfüge aber über keine Aufsicht über Versicherungsvermittler.

Übertragung auf BaFin nimmt Formen an

Aufsicht soll die BaFin aber dennoch bald erhalten, nämlich über die Finanzanlagenvermittler, so die Pläne der Bundesregierung. Damit würden Gewerbeämter und Kammern ihre Zuständigkeit verlieren. Jörg Kukies bezeichnete die Pläne zur Übertragung der Aufsicht auf die BaFin als praxisnah und plausibel: „Der Wechsel ist Bestandteil des Koalitionsvertrags und der Spezialisierungsgrad der Kontrollmitarbeiter in der BaFin ist durchweg höher als derjenige von Gewerbeämtern, die neben den Finanzvermittlern auch noch viele andere Gewerbetreibende kontrollieren.“

In den nächsten Wochen soll der Verwaltungsrat der BaFin über den Personalhaushalt entscheiden und entsprechende Weichen für die Rekrutierung neuer Mitarbeiter stellen. Laut dem Staatssekretär soll der Übergang der Aufsicht glatt und sauber erfolgen und innerhalb von zwei bis fünf Jahren abgeschlossen sein. Zunächst sollen die größeren Einheiten unter die BaFin-Kontrolle kommen. Kukies bekräftigte, dass ein Zuviel an Bürokratie und Kosten für die Vermittler vermieden werden soll.

Branche bietet Realitätscheck für Politiker an

„Wir sehen, dass es noch viel Abstimmungs- und Klärungsbedarf in der großen Koalition bezüglich der Regulierungsfragen der Vermittler gibt“, zog Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW, nach der Veranstaltung ein Fazit und lobte die Beteiligung des Fachpublikums. Mehrere Fördermitglieder des AfW, darunter auch Maklerpools, hatten den Politikern angeboten, Einblick in die tatsächlich in der Branche gezahlten Provisionserlöse und die Fertigungstiefen von Versicherungsmaklern zu gewähren. „Wir können die Datengrundlage, auf deren Basis die BaFin Provisionsauswüchse in der Lebensversicherung sieht, absolut nicht nachvollziehen“, bekräftigte der AfW-Vorstand. (ahu)

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