PIM-Geschäftsführer muss Schadensersatz zahlen

13.04.2021

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Im Prozess um den insolventen Goldhändler PIM ist ein erstes Urteil gefallen: Ein Ex-Anleger hat Schadensersatz in fünfstelliger Höhe erhalten. Der Strafprozess geht weiter.

Das OLG Frankfurt hat einem ehemaligen PIM-Anleger in einem zivilrechtlichen Urteil Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro plus Zinsen zugesprochen. Wie die FAZ berichtet, der das Urteil im Original vorliegt, muss diese Summe der ehemalige PIM-Geschäftsführer bezahlen. Dem Bericht zufolge ist die Gerichtsentscheidung die erste rechtskräftige Verfügung in einem Zivilprozess im Zusammenhang mit der PIM-Pleite. Wie die FAZ den Bremer Rechtsanwalt Sascha Schiller, der das Gerichtsurteil erstritten hat, zitiert, sei man mit der persönlichen Haftung gewissermaßen einem möglichen Urteil in der Haftungsfrage im Strafprozess vorausgeeilt. So könne nun dank des rechtskräftigen Urteils die Vollstreckung des Privatvermögens des Angeklagten vorangetrieben werden. Es sei zudem verhindert worden, dass sich der frühere PIM-Geschäftsführer durch eine Privatinsolvenz der Forderung entziehen könne. (ahu)