Pflege-Gesetz ohne Wirkung – Gesundheitspolitik ratlos
29.09.2016
Gesundheitspolitik und Pflegestärkungs-Gesetz ohne Wirkung - Studie klärt auf © oneinchpunch - Fotolia.com
Die Bundesregierung hatte versprochen „wir stärken die Pflege in Deutschland“, aber laut einer aktuellen Studie blieb das Pflegestärkungs-Gesetz wirkungslos und verpuffte unter dem Bedarf.
Der Continentale Verbund der Gegenseitigkeitsversicherer meldet heute dass das erste Pflegestärkungsgesetz der deutschen Bundesregierung offenbar überwiegend wirkungslos geblieben.
Die Continentale hatte bereits im Rahmen ihrer Continentale-Studie 2016 insgesamt 1.000 Menschen befragt, die privat eine oder mehrere Personen pflegen oder betreuen. „Hat sich Ihre Situation durch das erste Pflegestärkungsgesetz seit 2015 positiv verändert?“ lautete die Frage.
Das Ergebnis: Neun Prozent konnten die Frage gar nicht beantworten. 18 Prozent sagen, sie hätten von dem Gesetz noch nie gehört. Und 47 Prozent sagen, ihre Situation habe sich durch das Gesetz nicht positiv verändert. Lediglich 26 Prozent sagen, das Gesetz habe für eine Verbesserung gesorgt.
80 Prozent der Befragten gaben an, sich um eine Person mit einer Pflegestufe zu kümmern. Selbst bei denjenigen, die einen Menschen mit der Pflegestufe 3 versorgen, meinten 65 Prozent, ihre Situation habe sich nicht verbessert oder sie würden das Gesetz nicht kennen.
Pflege-Stärkungs-Gesetz ohne Wirkung
Mit dem Pflegestärkungsgesetz I wollte die Bundesregierung die Situation in der Pflege deutlich verbessern. Unter anderem stellte sie mehr Mittel zur Unterstützung der häuslichen und ambulanten Pflege zur Verfügung. Auch die Unterstützungsangebote für die Pflege zu Hause wurden deutlich ausgeweitet. Leider wurden die Ziele des Gesetzgebers nicht erreicht. Mehr in der aktuellen Studie.
Die Continentale-Studie erscheint jährlich und ist eine medial wissenschaftliche Untersuchung der Continentale Krankenversicherung a.G. in Zusammenarbeit mit TNS Infratest. Die komplette Studie kann kostenlos unter www.continentale.de/studien abgerufen werden. (db)