Partnerschaft heißt der Partner haftet

05.02.2018

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Mehr als die Hälfte der 18- bis 29-Jährigen in Deutschland finden Menschen attraktiv, die mit ihrem Geld vernünftig umgehen und größere Investitionen genau planen können. Dies hat eine repräsentative Forsa-Umfrage aus dem Jahre 2017 ergeben. Schließlich, so lässt sich ableiten, bedeutet ein gewissenhaftes und prospektives Umgehen mit dem eigenen Geld heute auch ein verantwortungsvolles Verhalten in Bezug auf die Finanzen des Partners später, was wiederum von einem gewissen Verantwortungsbewusstsein für den Partner selbst zeugt. Denn Fakt ist: Eine Partnerschaft – spätestens eine Ehe – ist immer auch eine Wirtschaftsgemeinschaft. Ansonsten steht fest – drehen Sie es, wie Sie es wollen – Paare geben auch ohne Trauschein zumindest teilweise Geld füreinander und miteinander aus und das oft chaotisch und unkontrolliert. Der Volksmund pflichtet hier altklug bei: „Über Geld spricht man nicht“. Doch ist das wirklich klug?

Für gewöhnlich ist der Partner die engste Vertrauensperson im Leben eines erwachsenen Menschen. Diese Nähe hat natürlich ihre Konsequenzen: In einer Partnerschaft und insbesondere in einer Ehe prallen unweigerlich zwei komplexe Wertesysteme aufeinander, die voneinander im höchstmöglichen Maße abweichen können. Selbstverständlich gilt es, durch fortwährende Beziehungsarbeit diese Wertesysteme stetig einander anzupassen, wodurch Nebenprodukte dieses unvermeidbaren Schleifprozesses – wie Streitereien und Uneinigkeiten – einfach normal sind. Dennoch ist die Klärung grundlegender Lebensfragen wie Heiraten oder Kinder bekommen für die Stabilität jeder nachhaltigen Partnerschaft essenziell. Sie werden es merken: In sämtlichen Lebensangelegenheiten ist eben zwangsläufig das Thema Geld involviert. Daher sollten Sie sich mit den Anforderungen eines gemeinsamen finanziellen Haushalts frühzeitig vertraut machen. Lesen Sie hierfür weiter!

Was bedeutet es finanziell, in einer Ehegemeinschaft zu leben? Die Ehe impliziert, füreinander verantwortlich zu sein – nicht nur gesetzlich betrachtet und auch nicht nur beim Thema Geld. Nach einer Hochzeit besitzen die beiden Partner jeweils eine „Schlüsselgewalt“ in Bezug auf die finanziellen Geschäfte des Anderen. Das heißt, Sie haften für die finanziellen Ausgaben Ihres Partners und sind gegebenenfalls dazu verpflichtet, die offenen Rechnungen für das zwanzigste Paar Schuhe der Ehegattin zu begleichen. Es bieten sich jedoch auch ungeahnte steuerliche Vorteile. Nutzen Sie die Möglichkeit des sogenannten „Ehegattensplitting“, können Sie und Ihr Partner bei einer gemeinsamen Steuererklärung, je nachdem wieviel Geld Sie im Einzelnen verdienen, viel sparen. Verdienen beide Partner in etwa dasselbe, wird sich die Steuereinsparung kaum bemerkbar machen. Verdienen Sie jedoch unterschiedlich viel Geld, lohnt sich die gemeinsame Steuererklärung auf jeden Fall. Denn die Steuerbelastung und somit auch der Steuererlass steigen überproportional mit höherem Einkommen. Doch nur allzu gerne mündet die gemeinsame Steuererklärung – aufgrund mangelnder Sorgfalt in der Vorbereitung aufseiten eines oder beider Partner – in einem Fiasko. Zusammen mit einer Eheschließung lohnt es sich also, rechtzeitig folgende Fragen zu klären: Wer macht die gemeinsame Steuererklärung? Wie hoch sind die Ausgaben und Einnahmen der beiden Partner? Wo sind alle für die Steuererklärung relevanten Dokumente? Wie gelingt es uns, bei der Steuererklärung Stress zu vermeiden? Wichtig ist: Viele Problemfelder ergeben sich in einer Partnerschaft vor allem dadurch, dass nicht komplett offen miteinander kommuniziert wird. Also: Reden Sie miteinander! In diesem Zusammenhang ist es ebenso dienlich, immer wieder zu versuchen, die Perspektive des Gegenübers zu verstehen. Mithilfe folgender Tipps vermeiden – oder zumindest reduzieren – Sie negative Schwingungen bei der Umsetzung der gemeinsamen Steuererklärung:

  1. Den Anfang wagen – und zwar rechtzeitig: Denn spätestens im Mai nervt Sie die unfertige Steuererklärung ansonsten im besonderen Maße, da der Stichtag – wie jedes Jahr, wer hätte das gedacht – der 31. Mai ist.
  2. Ein gemeinsames Bankkonto anlegen: Hier können alle Geldabgänge und -eingänge stattfinden. Alternativ können Sie jedoch auch Geldeingänge auf Ihre jeweils individuellen Konten fließen lassen, von denen aus jeder Partner dann anschließend seinen Anteil auf das gemeinsame Konto zur Begleichung der Gesamtkosten überweist.
  3. Haushaltsbuch führen: Hier können Sie alle Ihre Ausgaben aufzeichnen.
  4. Stets Ordnung halten: Sie sollten stets den Überblick über Ihre Dokumente und Unterlagen haben! Nutzen Sie dabei viele verschiedene Ordner – passend zu den einzelnen Themengebieten oder nutzen Sie ein bequemes Software-System für Ihre Buchhaltung. Heutzutage kann dem deutschen Bürokratiewahn sogar schon mit einer leicht verständlichen App effektiv begegnet werden.
  5. Vorausschauend leben: Jeder Partner sollte ein Auge dafür haben, dass getätigte Ausgaben und Einnahmen und die dazugehörigen Dokumente und Unterlagen aufbewahrt und registriert werden müssen. Eine solche Lebensweise erleichtert Ihre spätere Arbeit ungemein.

Wenn bei der gemeinsamen Steuererklärung die Nerven blank liegen, kann im Ernstfall auch ein Steuerberater engagiert werden – hierdurch verlängert sich üblicherweise automatisch der späteste Abgabetermin Ihrer Steuererklärung auf den 31. Dezember. Eine kostengünstigere Lösung wäre es jedoch, in einer Ehe einfach von Anfang an viel zu kommunizieren und mit „offenen Karten“ zu spielen. Sie sollten schließlich immer daran denken, dass Geld auf dieser Welt nicht alles ist!