Nur ein erster Schritt

25.06.2021

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Greenwashing weiterhin möglich

Auch Thorsten Eitle, CSO der HEP Kapitalverwaltung AG, ist der Meinung, dass die jüngste Regelung nur der Anfang sein kann, denn sie könne ein wesentliches Problem bei nachhaltigen Geldanlagen nicht lösen: „Das Inkrafttreten der EU-Offenlegungsverordnung werten wir als ersten Schritt in die richtige Richtung, ist aber sicherlich nicht geeignet, das Greenwashing einzudämmen.“ Schließlich wird in der Verordnung ja nicht definiert, was ein nachhaltiges Produkt konkret ist. In diesem Zusammenhang kritisiert Peter Jäderberg, dass die Regelungen diffubis kontraproduktiv seien. Er kritisiert dabei die Artikel 8 und 9, weil diese der relativen Beliebigkeit preisgegeben seien. Während Artikel 8 „hellgrüne“ Sondervermögen bezeichnet, die Umwelt- und soziale Kriterien im Investmentprozess berücksichtigen, werden im Artikel 9 „dunkelgrüne“ Fonds definiert, die explizite Nachhaltigkeitsziele verfolgen. Was konkret darunter zu verstehen ist, dürfte wohl Auslegungssache sein. „Sie ändern kaum etwas daran, dass etwa 95 % aller als nachhaltig betitelte Finanzangebote keine nennenswerten Nachhaltigkeitswirkungen entfachen, sondern nur den Börsenteilnehmern zugutekommen, statt die Realwirtschaft direkt mit Kapital zu versehen“, kritisiert Jäderberg. Auch für Torsten Eitle geht die Offenlegungsverordnung noch nicht weit genug: „Das Ziel ist es, durch die Offenlegung von Informationen einen Mindeststandard für nachhaltige oder gar Impact-Produkte zu definieren. Doch nicht durch die Offenlegung bzw. der Integration von ESG-Kriterien wird eine nachhaltige Finanzwirtschaft erreicht, sondern vielmehr durch deren greifbare Wirkung auf klar definierte nachhaltige Ziele.“ Dieses Problem sieht auch Uwe Mahrt: „Nicht jedes Produkt wird seinem Nachhaltigkeitsversprechen gerecht. Hier ist auch der Gesetzgeber gefragt, dem Vertrieb klare Leitlinien für eine transparente Nachhaltigkeitsberatung an die Hand zu geben. So entsteht Vertrauen. Davon profitieren am Ende Kunden und Vermittler gleichermaßen.“ Um dieses auch zu erreichen, setzt Thorsten Eitle vor allem auf eine im kommenden Winter in Kraft tretende Regelung. „Entscheidend wird die EU-Taxonomie sein, auf deren Grundlage ab dem 01.01.2022 bemessen wird, wann ein Investment nachhaltig zu bewerten sein wird.“ Diese kann dann gewissermaßen als zweiter Schritt angesehen werden. (ahu)