"Noch keine Planungssicherheit für Vermittler"
25.07.2019
Dr. Frank Ulbricht, Vorstand BCA AG und BfV Bank für Vermögen AG / Foto: © BCA
BCA-Vorstand Dr. Frank Ulbricht kritisiert das gestern vorgelegte Eckpunktepapier der Bundesregierung zur neuen Aufsicht für die freien Finanzvermittler. Es sei zu unkonkret und lasse Berater, die alleine agieren würden, im Unklaren.
Gestern veröffentlichte die Bundesregierung ein Eckpunktepapier, dass die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler mit § 34f-Erlaubnis ab dem Jahr 2021 von der BaFin statt, wie bisher, von den IHKs beaufsichtigt werden sollen (finanzwelt berichtete). Kritik an dem Papier kommt von Dr. Frank Ulbricht. „Die Bundesregierung hat sich offenbar dazu durchgerungen, eine zentrale Vereinbarung des Koalitionsvertrages umzusetzen“, der Vorstand der BCA AG. „Zu begrüßen ist, dass es einen zeitlichen Übergang geben soll und die Bundesregierung hier mit Augenmaß agiert. Allerdings bringt das Papier nur hinsichtlich der zeitlichen Komponente mehr Klarheit über die künftige Aufsicht der Finanzberatung. Von einer Planungssicherheit, wie wir sie seit Langem fordern, kann allerdings mit Blick auf das vorliegende Eckpunktepapier nicht die Rede sein.“ So fehlt es laut Dr. Ulbricht an einer konkreten und für alle drei Wege in der Finanzberatung gültigen Aussage. „Während wir zu denjenigen, die unter einem Haftungsdach oder in einer Vertriebsgesellschaft ihrer Beratungstätigkeit nachgehen, Informationen finden, vermissen wir eine klare Aussage zu den Einzelkämpfern unter den freien Finanzberatern. Es wird nun darauf ankommen, die Unklarheiten zu erörtern und die Vorlage im Gesetzgebungsprozess weiter zu konkretisieren.“ Künftig dürften nur noch das Kreditwesengesetz (KWG) und das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) den rechtlichen Rahmen bilden. Die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) und die Gewerbeordnung (GewO) dürfen zumindest für Finanzanlagenvermittler nach § 34f und § 34h ersatzlos gestrichen werden.
Stärkung der freien Finanzberatung
Die BCA AG und die Bank für Vermögen verfolgen gemeinsam das Ziel, die freie Finanzberatung in Deutschland zu stärken und ihre in der Finanzanlagenvermittlung tätigen Partner im Zuge des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens und der Neuregelung eng zu beraten und zu betreuten. Die beiden Unternehmen bieten hierzu unterschiedliche qualitative Lösungen an, um den aufsichtsrechtlichen Vorgaben nachzukommen. „Wir haben in gewisser Weise befürchtet, dass das so kommen könnte, sind aber auf diese Entwicklung gut vorbereitet. Mit unserem Haftungsdach erfüllen wir bereits seit einigen Jahren die Zulassungsvoraussetzungen nach KWG und WpHG. Daher sehen wir der Gesetzesnovelle gelassen entgegen und stehen unseren Partnern in der freien Finanzberatung substanziiert mit Unterstützung und Orientierung zur Seite“, erklärt Dr. Ulbricht.
Die BCA-Gruppe hat zudem eine Hotline zum Thema „BaFin-Regulierung für Finanzvermittler nach § 34f“ eingerichtet. Unter der Nummer 06171 9150-168 stehen freien Finanzberatern ausgewiesene Experten Rede und Antwort. (ahu)