Neues BGH Urteil: Dieselskandal geht in die nächste Runde

10.06.2020

Foto: © nampix - shutterstock

2. Andere Hersteller

Audi, Porsche (Volkswagen Konzern)

Bei verschiedenen 3.0 TDI Motoren wurden unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Nach dem BGH-Urteil steht nun fest, dass auch dies eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung darstellt.

Ansprüche können also mit hohen Erfolgsaussichten geltend gemacht werden!

Daimler

Die Generalanwältin bei dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hält Thermofenster, die nicht dem unmittelbaren Motorschutz dienen, für eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Ein Urteil des EuGH wird mit Spannung demnächst erwartet.

Das Urteil betrifft einen Volkswagen Motor. Jedoch ist in nahezu allen Daimler-Dieselmodellen wohl ein solches Thermofenster verbaut (was auch das Kraftfahrt-Bundesamt so sieht).

Demnach – ein entsprechendes Urteil des EuGH vorausgesetzt – wird auch ein Anspruch gegen Daimler in Kürze mit sehr hohen Erfolgsaussichten durchsetzbar sein.

III. Fazit

Die aktuelle Entwicklung deutet darauf hin, dass der Dieselskandal nunmehr weit größere Dimensionen als bisher annehmen wird.

Unser Ratschlag lautet daher, ein von einem Rückruf betroffenes Fahrzeug (egal von welchem Hersteller) in jedem Falle prüfen zu lassen, um Ansprüche auf bares Geld nicht ohne Not verfallen zu lassen.

Fahren Sie einen Diesel und brauchen Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche? Die Anwälte der Rechtsplattform Qthority helfen Ihnen gerne schnell und in der Erstberatung kostenlos. Einfach hier klicken.