Neuer deutscher Rekord im Fiskus-Werfen

17.07.2017

André Kunze / Foto: © Prometheus

Zur Erläuterung ein einfaches Beispiel: Bei einer Fondsanlage in Höhe von 50.000 Euro geht das BMF davon aus, dass Sie einen Ertrag von mindestens 206,50 Euro erzielen (50.000 Euro x 0,413 Prozent). Das wiederum ergibt eine Steuerbelastung von 51,62 Euro (206,50 Euro x 25 Prozent). Dieser Betrag wird – jetzt kommt‘s – Ihrem Girokonto ab 2018 als Vorabpauschale belastet, sofern Ihr Fonds im Vorjahr keine Ausschüttung geleistet hat oder leisten konnte. Nehmen wir nun weiter an, Sie hätten Ihre 50.000 Euro als konservativer Anleger in einen Euro-Geldmarktfonds oder einen Euro-Rentenfonds mit kurzlaufenden Anleihen investiert. In den letzten zwei Jahren hätten Sie keine Ausschüttung erhalten und mit beiden Fonds leichte Verluste erzielt, da die Zinsen in beiden Anlagesegmenten negativ waren und sind. Nichtsdestotrotz belastet Ihre Bank Ihrem Girokonto im Auftrag des BMF in diesem Fall zukünftig jährlich zum Jahresbeginn 51,62 Euro an Steuern. Kein Witz. Realität.

Bevor Sie jetzt aber gänzlich den Glauben verlieren: Wenn Sie Ihren Fonds irgendwann verkaufen, prüft die Bank, ob Sie über die Jahre zu viel an Steuern gezahlt haben. Ist dies der Fall, wird Ihnen die zu viel gezahlte Vorabpauschale immerhin angerechnet. Lachen höre ich Sie trotzdem nicht.

3. Fondsindustrie tanzt den Steuer-Samba

Da es bei der eingangs erwähnten Teilfreistellung zwei wichtige steuerliche Schwellen gibt, will die Fondsindustrie für Anleger steuerlich natürlich das Beste herausholen. Legt ein Fonds in seinen Anlagebedingen fest, dass er über 50 Prozent in Aktien investiert, so beträgt die steuerliche Teilfreistellung 30 Prozent. Bei einem Aktienanteil von mehr als 25 Prozent beträgt die Teilfreistellung immerhin noch 15 Prozent. Das führt nun dazu, dass eine Fondsgesellschaft nach der anderen ankündigt, in den Anlagebedingungen ihrer Fonds dafür zu sorgen, dass die Aktienquoten zukünftig steuerlich optimiert werden und die Schwellen von 25 bzw. 50 Prozent überschritten werden.

Klingt toll, oder?! Ergibt aber nicht wirklich Sinn, da dies im Zweifel zu Lasten der zuvor noch gewünschten Flexibilität geht oder aber Absicherungen über Derivate notwendig werden, die in den seltensten Fällen eins zu eins umsetzbar sind. Trotzdem lässt sich die Branche mal wieder vom Fiskus treiben, damit ja kein Anleger aus steuerlichen Gründen zum Mitbewerber wechselt. Dabei hat die Historie in schöner Regelmäßigkeit gezeigt, dass man nicht gut beraten ist, die eigene Anlagestrategie von steuerlichen Aspekten beeinflussen zu lassen.

4. Backpfeife für Kleinanleger

Zu guter Letzt verteilt die Investmentsteuerreform Backpfeifen an Kleinanleger. Die Besteuerung von Dividenden auf Fondsebene führt für zahlreiche Anleger, die den Freibetrag nicht ausnutzen, zu einer deutlich höheren Steuerbelastung. Wer ab 2018 beispielsweise über ein Aktienfondsvermögen von 25.000 Euro verfügt, zahlt zukünftig – Aktiendividenden von drei Prozent zugrunde gelegt – bereits auf Fondsebene 112,50 Euro an Steuern (15 Prozent von 750 Euro). Nach altem Recht blieb die Dividende in Höhe von 750 Euro aufgrund des Freibetrags von 801 EUR hingegen vollständig steuerfrei.

Das BMF spricht in seinen Veröffentlichungen von lediglich drei Euro, die Anleger, welche den Freibetrag nicht ausschöpfen, zukünftig im Schnitt pro Jahr mehr zahlen. Legt man diese drei Euro zugrunde und bemüht sich, dem „schnittigen“ Anleger des BMF mathematisch auf die Spur zu kommen, so sollte dieser „Schnitt“ über ein Aktienfondsvermögen in Höhe von rund 670 Euro verfügen (670 Euro x drei Prozent Dividende = 20,10 Euro Dividende x 15 Prozent Steuer auf Fondsebene = 3,02 Euro Steuer). Selbst wenn sich der „Schnitt“ des BMF tatsächlich statistisch herleiten lässt, an zahlreichen Kleinanlegern macht unser Fiskus ab 2018 einen guten Schnitt. Schließlich hat jeder „Schnitt“ die Eigenart, dass im Schnitt rund die Hälfte über ihm liegt.

Lieber Fiskus! Wenn es Preise im fiskalen Hammerwerfen gebe, Du hättest sie mit dieser Investmentsteuerreform alle abgeräumt! Das einzig Gute daran ist, dass ihre Halbwertzeit ähnlich überschaubar sein wird wie die der letzten. Nimm es mir bis dahin nicht krumm, wenn es bei meinem nächtlichen Fiskus-Werfen mitunter immer mal wieder etwas lauter wird.

Kolumne von André Kunze, Geschäftsführender Gesellschafter Prometheus Vermögensmanagement GmbH in Langenfeld