Neue Technik, neue Herausforderungen bei Autodiebstahl

25.06.2019

Foto: © Allianz Zentrum für Technik

So wird der Virtuelle Schlüssel sicher

Die Experten des AZT haben Anforderungen an die Gestaltung des Virtuellen Schlüssels formuliert, die sowohl ein weltweiter Leitfaden für die Systemauslegung als auch offen für unterschiedliche technischen Lösungen seien soll. „Der Kunde muss dem Virtuellen Schlüssel vertrauen können. Das geht nur, wenn Datensicherheit garantiert ist. Das heißt, der Schlüssel darf zum Beispiel nicht kopierbar sein“, erläutert Christoph Lauterwasser, Leiter des AZT. „Außerdem brauchen wir im Falle eines Totaldiebstahls einen transparenten Überblick, wer wann für welchen Schlüssel berechtigt wurde.“

Die vier wichtigsten Anforderungen an den Virtuellen Fahrzeugschlüssel

  • Der Virtuelle Fahrzeugschlüssel darf nicht kopierbar sein, analog zum physischen Schlüssel muss erkennbar sein, wie viele Schlüssel im Umlauf sind.
  • Alle berechtigten Fahrzeugnutzer müssen übersichtlich, transparent und unveränderlich für den Kunden – sowie im Schadenfall für die Versicherung– aufgeführt sein. Der Kunde muss zudem bei einem Totaldiebstahl sofort alle Virtuellen Schlüssel nachweisbar zurückziehen können.
  • Die Zugangsberechtigung des Autos muss von der Fahrberechtigung getrennt sein, um das bestehende Schutzniveau der elektronischen Wegfahrsperre nicht zu unterlaufen und die Sicherheit bei zukünftigen Dienstleistungsmodellen wie „Lieferung in den Kofferraum“ zu gewährleisten.
  • Die Datenumgebung von Ausführung und Speicherung des Virtuellen Schlüssels muss strikt von sonstigen Applikationen getrennt sein. Alle sicherheitskritischen Daten wie z.B. Berechtigungen und Schlüsselberechnung müssen in einer sicheren Speicher- und Ausführungsumgebung gespeichert bzw. ausgeführt werden. (ahu)