Neue Regeln gut, aber es geht noch besser

23.05.2019

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Der Bundestag hat einige Änderungen an den rechtlichen Rahmenbedingungen zu Crowdfunding beschlossen. Diese werden vom Bundesverband Crowdfunding e.V. weitgehend begrüßt. Dennoch ist der Verband damit noch nicht vollkommen zufrieden.

Mit kleinen Beiträgen große Projekte finanzieren: Diese Möglichkeit bietet Crowdfunding, das sich bei Anlegern immer größerer Beliebtheit erfreut. Nun hat der Bundestag einige Änderungen an den rechtlichen Rahmenbedingungen für Schwarmfinanzierungen von Vermögensanlagen und Wertpapieren beschlossen.

„Die Crowdfunding-Branche kann sich jetzt darauf konzentrieren, am Standort Deutschland weiterhin stark zu wachsen und den Anlegern attraktive Investitionsmöglichkeiten zu bieten. Der Bundestag hat dafür die richtigen Weichen gestellt“, freut sich Jamal El Mallouki, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Crowdfunding e. V.

Konkret begrüßt der Verband, dass die Schwarmfinanzierungsaufnahme auch auf Genussrechte ausgeweitet wurde. Somit würden die Gestaltungsmöglichkeiten von Crowdfunding erweitert. Auch die Erhöhung der Prospektpflichtgrenze auf 6 Mio. Euro wird vom Verband begrüßt, schließlich entspricht es dessen Forderungen. So seien auch größere Finanzierungsrunden möglich. Ebenso wird begrüßt, dass sich die Schwelle der Prospektpflicht künftig auf einen Zeitraum von 12 Monaten bezieht. Durch die Erhöhung der Einzeleinlagenschwelle von 10.000 Euro auf 25.000 pro Investor werde zudem ermöglicht, dass Investoren auch größere Einzelinvestments vornehmen könnten. Für positiv wird auch die Klarstellung befunden, dass nicht emittierte oder bereits zurückgezahlte Vermögensanlagen nicht auf die Berechnung der Schwelle angerechnet werden. Hier müsse die BaFin ihre Verwaltungspraxis der Intention des Gesetzgebers anpassen.

Im Interesse der Anleger sei zudem die Möglichkeit, über eine GmbH & Co. KG über die Einzeleinlagenschwelle hinaus zu investieren.

Nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft

Vollständig zufrieden ist der Bundesverband Crowdfunding mit den nun beschlossenen Maßnahmen aber nicht. So zeigt man sich darüber enttäuscht, dass in der Schwarmfinanzierung weiterhin keine angemessene Beteiligungsform für GmbH-Beteiligungen berücksichtigt wurde. Da diese weiterhin prospektpflichtig sind, würden Startups und Wachstumsunternehmen nicht von den beschlossenen Änderungen profitieren.

„Einerseits wird in der Politik von vielen Seiten mehr privates Engagement bei der Förderung von Innovationen gefordert. Auf der anderen Seite wird genau das ohne eine nachvollziehbare Begründung und ausgerechnet bei der Rechtsform der GmbH unterbunden. Das ist ein Nachteil für die Unternehmensfinanzierung in Deutschland“, kritisiert Tamo Zwinge, Vorstandsmitglied zuständig für Regulierung.

Der Verband befürchtet, dass Deutschland im Vergleich mit internationalen Entwicklungen in Marktsegment der Unternehmensfinanzierung nicht zu den Nachbarländern aufschließen kann, in denen Eigenkapitalfinanzierung mittels Crowdfunding möglich ist. (ahu)

www.bundesverband-crowdfunding.de