Neue Regeln für den „Grauen Kapitalmarkt“

12.11.2014

Ein Gesetzentwurf für eine Regulierung des „Grauen Kapitalmarkts“ wurde vom Bundeskabinett verabschiedet. Die Schäden aus der Vergangenheit summierten sich auf Milliardenhöhe.

2014-11-13 (fw/db) Den Kabinetts-Beschluss, ein Gesetz zum Schutz von Kleinanlegern auf den Weg zu bringen, findet die Zustimmung seitens des deutschen Verbraucherschutzes. Es sei höchste Zeit die Anleger vor hochriskanten und unseriösen Geldanlagen zu schützen.

"Das Kleinanlegerschutzgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung", erklärte Matthieu Choblet von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv).

Neu geregelt wird: Die Prospektpflicht wird für alle Vermögensanlagen vorgeschrieben, es wird vor allem auch klare Vertriebsbeschränkungen, Werbebeschränkungen und Warnhinweise geben. Die Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird mehr Befugnisse erhalten und kann Angebote künftig auch untersagen.

Die Gesetzespläne sollen noch vor dem Sommer 2015 in Kraft treten.

Dietmar Braun