Neue Existenzabsicherung mit Burn-out-Klausel
22.01.2014
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Vorübergehende Zwangspausen finanziell problemlos überbrücken – das ist der Anspruch der neuen Basler ExistenzSicherung für Selbstständige.
(fw/hwt) Neben einem Rundumschutz enthält die neue Basler-Police eine Burn-out-Klausel sowie eine Sofortzahlung bei plötzlicher Arbeitsunfähigkeit in Höhe von fünf % der Versicherungssumme. Erkrankt der Betriebsinhaber oder steht der Betrieb nach einem Sachschaden still, greift die Basler ExistenzSicherung nach Ablauf einer Karenzzeit ein. Bis zu zwölf Monate lang bekommen Kunden dann pro Ausfalltag 1/250 der vereinbarten Versicherungssumme. Diese orientiert sich am Betriebsgewinn und an den Fixkosten. Nach Angaben der Basler Versicherung eignet sich das neue Produkt besonders für Ärzte und Freiberufler, aber auch für bestimmte Gewerbetreibende, die häufig monatliche Fixkosten im fünftstelligen Bereich aufwenden müssen.
Mit ihrem neuen Leistungsbaustein innerhalb der Police will der Versicherer außerdem der zunehmenden Zahl von Burn-out-Fällen Rechnung tragen. Denn psychische Erkrankungen seien heute für 12,9 % der Ausfallzeiten von Berufstätigen verantwortlich. Die Zahl habe sich im Vergleich zu 2000 mehr als verdoppelt. Bisher, so die Basler, gebe es für Freiberufler keinen vergleichbaren Schutz, der das Burn-out-Risiko absichert. Auch eine eingeschränkte Arbeitsunfähigkeit ist bei der Basler ab sofort mitversichert. Wer also zwei Wochen vollständig arbeitsunfähig war und anschließend seiner Tätigkeit nur zu 50 % nachkommen kann, profitiert ebenfalls bis zu sechs weiteren Wochen vom Versicherungsschutz.