Nachhaltigkeit aus Eigeninteresse
04.07.2023
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Die in Deutschland tätigen Versicherer dringen auf Erleichterungen bei der Dokumentation von Nachhaltigkeitsberichterstattung
„Wir stehen voll und ganz hinter Nachhaltigkeit – schon aus Eigeninteresse. Schließlich wollen wir in einer Umwelt leben, die lebenswert ist – und versicherbar“, erklärte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), auf der Regulierungskonferenz am Dienstag in Berlin. Ob die europäische Regulierung in ihrer Komplexität die Ziele unterstützt, sei aber zumindest unklar. „Wir wünschen uns eine leistbare Nachhaltigkeitsberichterstattung.“
Die EU-Kommission erarbeitet aktuell die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Es geht um konkrete Berichtsvorgaben zu Umwelt- und Sozialaspekten sowie der Unternehmensführung (Environment, Social, Governance; ESG). Die Vorgaben sollen für alle Wirtschaftssektoren gleichermaßen gelten und erstmals in den Nachhaltigkeitsberichten für 2024 anzuwenden ein. „Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt, um Vereinfachungen umzusetzen“, so Asmussen.
Proportionalität stärken
Der GDV-Hauptgeschäftsführer verwies in dem Zusammenhang auf die Ankündigung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die Berichtspflichten um ein Viertel zu reduzieren. „Wir sind dankbar für diese Initiative. Sie ist angesichts der Regulierungsdichte fast überfällig“, so Asmussen. Der Verband werde sich mit eigenen Vorschlägen in die Diskussion einbringen.
Kritisch sieht der GDV beispielsweise eine gesonderte Verankerung von Transitionsplänen im europäischen Versicherungsaufsichtssystem Solvency II – sollte sie so kommen. Eine Berichterstattung über solche Pläne, mit denen Unternehmen ihren konkreten Fahrplan hin zur Klimaneutralität aufzeigen müssen, ist bereits in der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainable Reporting Directive; CSRD) verankert, die für alle Branchen gilt. „Transitionspläne sind sinnvoll. Sie funktionieren aber nur, wenn sie für alle Sektoren gleichermaßen gelten – und folgerichtig sektorübergreifend geregelt werden“, betonte Asmussen.
Zudem fordert
Asmussen Erleichterungen für kleine Versicherer. So gelten die umfangreichen
ESG-Berichtspflichten für alle europäischen Unternehmen, die zwei von drei
Kriterien erfüllen die zwei der drei Kriterien (Bilanzsumme: >20 Mio. €,
Nettoumsatz: >40 Mio. €, Mitarbeiter: >250) erfüllen. Diese Definition
passe jedoch nur auf die Realwirtschaft. „Ein mittelständischer Versicherer mit
regionalem Geschäft müsste die gleichen Berichtspflichten erfüllen wie ein
globaler Konzern“, kritisierte er. Versicherer mit weniger als 250
Beschäftigten sollten daher vereinfachte Berichtsstandards nutzen dürfen. (ml)