Nachhaltig bauen, handeln, produzieren und versichern – ein neues Gesetz ist da!
20.02.2023
Foto: © QuietWord – stock.adobe.com
Nachhaltige Versicherer als Unternehmen
Die jahrzehntelange Aufsicht der BaFin wirkt für Versicherer vorteilhaft. Etliches mussten Versicherer bereits weit vor der ESG-Etablierung umsetzen. Daten- und Kundenschutz, konsistente Prozesse sowie das Reporting sind Routine. Die Versicherungsbranche ist so Unternehmen anderer Branchen mehr als nur eine Nasenspitze voraus. Die zu stemmende Agenda bleibt dennoch umfangreich. Nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sollen Riester- und Rürup-Rentenanbieter pro Jahr einmal schriftlich über eine Verwendung eingezahlter Beiträge unter ethischen, ökologischen oder sozialen Gesichtspunkten informieren. Es ist vermutlich eine Zeitfrage, bis Informationspflichten das freie und gebundene Kapital der Versicherer erreichen. Nach EU-Plänen gehören ökologische und soziale Aspekte, Qualitäten der Unternehmensführungen und andere Präferenzen im Hinblick auf die nachhaltige Kapitalanlage künftig in jede Anlageberatung. Seit 2021 sorgen zwei EU-Verordnungen schrittweise für die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Information auf Webseiten, in Verträgen sowie im Berichtswesen auf der Anbieterseite. In der fondsgebundenen Lebensversicherung sowie in den Finanzbereichen der Versicherer stehen Mehrarbeiten an.
Vom Versicherer zum nachhaltigen Risikoträger
Kapitalanlagen unter Nachhaltigkeitsaspekten garantieren nicht einen langfristigen ökonomischen Erfolg der Geldanlagen. Zuvorderst sind in börsennotierten Gesellschaften auf breiter Front hohe Investitionen notwendig, um beispielsweise dem Lieferkettengesetz voll gerecht zu werden. Behördliche Aufsicht bedeutet stets personellen und technischen Aufwand, der letztlich Renditen reduziert. Das betrifft sinngemäß ebenfalls geschlossene Fonds und direkte Investments in Solarparks, Windräder oder Wälder, die per se als nachhaltig gelten. Solche Risiken behalten die Personenversicherer im Blick, da renditestarke Kapitalanlagen eine wichtige Rolle im Vorsorgegeschäft spielen. Die Schadenversicherer sind auf neue Nachhaltigkeitsrisiken vorbereitet und erweitern sukzessive das Angebot. Maschinenversicherer versichern seit jeher Technik für erneuerbare Energien. Anlagen für landwirtschaftliche Biogas- und Wärmerückgewinnung, für Geothermie sowie zur Nutzung von Sonnenenergie und Windkraft finden sich schon lange im Bestand. Kreditversicherer schützen den Handel mit CO2-Zertifikaten. Haftpflichtversicherer decken die Auswirkungen neuer Gesetze. Auf der Versichererseite finden sich etliche Lösungen für nachhaltige Beratungsthemen. Bewährte Innovations- und Vorsorgeklauseln sorgen zudem für den zukünftig angepassten Schutz. (gg)
Fazit Die Finanz- und Versicherungsberatung für Unternehmen und Privatkunden ist 2023 ein gutes Stück komplexer. Die Gewinner sind Know-how-Träger, die mit Fachwissen über Nachhaltigkeit und Co. in ihren Kundenverbindungen punkten. Eine gute Beratungsqualität zahlt sich aus, denn die Folgen der nachhaltigen Gesetzgebungen treffen und bewegen quasi jeden Kunden. Zum Glück bleiben in der Kundenberatung manche Dinge beständig.