Nachhaltig bauen, handeln, produzieren und versichern – ein neues Gesetz ist da!

20.02.2023

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Im öffentlichen Diskurs wird Klimaveränderung eng mit Nachhaltigkeit verknüpft. Nachhaltigkeit geht jedoch weiter als möglichst ressourcenschonend und klimaneutral zu handeln. Unternehmen sind angehalten, künftig soziale und ökologische Belange verantwortungsbewusster zu behandeln. Recht neu ist die verschärfte Haftung bei Verstößen. So avanciert Nachhaltigkeit neben Zielen wie Ertrag, Kundenbindung oder Wachstum zum wichtigen Unternehmensziel. Die Folgen für die Wirtschaft, und damit auch für die Versicherungsbranche, sind noch nicht absehbar. Der Gesetzesgeber sorgt dennoch für kräftig Druck.

Der Umgang mit eigenen Mitarbeitern spielt neben CO2- Emissionen, erneuerbaren Energieanteilen im Unternehmensverbrauch und der Einhaltung von Umweltrichtlinien eine gewichtige Rolle. Passende Tarifabschlüsse, eingehaltene Anti-Diskriminierungsregeln oder auch Versammlungsfreiheit gehören für Versicherer längst zum Standard. Für andere Branchen besteht aber noch Luft nach oben. Auf die Geschäftsleitungen mit überwiegend männlicher Besetzung und hoher Fluktuation in der Belegschaft kommen unruhige Zeiten zu. Darüber hinaus sollen größere Unternehmen ihre Zulieferketten sowie Subunternehmen im Umgang mit Mitarbeitern und Umwelt im Auge behalten. Es drohen Bestrafung sowie in Folge Schadenersatz. Im Januar 2023 trat das deutsche Lieferkettengesetz noch vor der europäischen Regelung in Kraft. In 2024 erweitert sich der Kreis der betroffenen Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern um Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte. Die europäische Regelung wird aller Voraussicht nach mit schärferen Inhalten und weitergehendem Betroffenenkreis folgen.

Nachhaltigkeit durch Regulatorik

Das Lieferkettengesetz wirkt bereits auf kleinere und mittlere Unternehmen. Sind Subunternehmer oder Zulieferer für betroffene Unternehmen tätig, unterliegen sie der Wertschöpfungskettenprüfung seitens der Auftraggeber- bzw. Abnehmerseite. Das jährliche Verfahren überwacht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; das BAFA verhängt bei Gesetzesverstößen empfindliche Buß- bzw. Zwangsgelder. Dazu gesellen sich privatrechtliche Ansprüche der Geschädigten, wenn beispielsweise Diskriminierung, Kinderarbeit, Landraub, unfaire Löhne oder Zwangsarbeit vorliegen. Ähnliches gilt für Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gewerkschaftsrechte oder Umweltschutzregeln. Mögliche Ansprüche aus dem Ausland aufgrund dortiger Bestimmungen verstärken die Brisanz. Die Ächtung in sozialen Medien verstärkt die existenzielle Gefahr für betroffene Unternehmen. Weitere Gesetze im Sinne der EU-Compliance-Regelung ESG sind zu erwarten; ESG steht für Environmental Social Governance oder, etwas freier übersetzt, für Umwelt, Sozialverantwortung und nachhaltige Unternehmensführung. Geldwäsche, Korruption, unabhängige Geschäftsleitungen, unbestechliche Politik oder auch Hinweisgeberprogramme für sogenannte Whistleblower bieten viel Spielraum für frische Gesetze.

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