Meistern der Corona Krise durch Überwachung der Mitarbeiter?

30.04.2020

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Corona-Bekämpfung vs. Datenschutz: Gerade in dieser Zeit ist die Verarbeitung von Daten wichtiger als je zuvor. Um dem Virus entgegenzutreten und ihn zu beseitigen, ist es unabdingbar, Gesundheitsdaten zu verarbeiten. Wenn man sich das weltweite Ausmaß der Krise vor Augen führt, sollte hier der Datenschutz in den Hintergrund rücken.

Oder?

„Die Hartnäckigen gewinnen die Schlachten.“  Dass wir gemeinsam und stur gegen den Virus ankämpfen wollen, der unsere Gesundheit bedroht und unsere Freiheit einschränkt, ist selbstverständlich. Kein Bürger möchte noch länger zuhause „eingesperrt“ bleiben. In dieser Ausnahmesituation möchte jeder an einem Strang ziehen und tut es vorbildlich.

Heißt dies nun, dass wir ohne Rücksicht auf Verluste in die Schlacht ziehen sollten?

Eindämmung des Corona-Virus durch Datenschutz im Betrieb

Für verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie oder zum Schutz von MitarbeiterInnen können Gesundheitsdaten (wie z.B. eine Infektion eines Mitarbeiters mit dem Corona-Virus) von diesen erhoben werden, um eine Ausbreitung des Virus in der Mitarbeiterschaft bestmöglich zu verhindern. Der Arbeitgeber hat das Recht, die Beschäftigten danach zu fragen, ob eine Corona-Infektion festgestellt wurde oder ob diese Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person hatten. Zudem ist es möglich, die Mitarbeiter über Fälle von Corona-Infizierungen zu informieren und somit die Gesundheitsdaten der eigenen Mitarbeiter, zum Zweck der gesundheitlichen Vorsorge, zu verarbeiten.

Es stellt sich die Frage, was uns wichtiger ist:  Die Bekämpfung der Verbreitung des Virus oder der Schutz unserer personenbezogenen Daten?

Wie es um das Verhältnis von Freiheit zu Sicherheit steht, lesen Sie auf Seite 2