Meistern der Corona Krise durch Überwachung der Mitarbeiter?

30.04.2020

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Freiheit oder Sicherheit?

Anzumerken ist, dass es sich hierbei um sensible und hoch private Gesundheitsdaten handelt und diese besonders zu schützen und zu beachten sind. Die Weitergabe der Gesundheitsdaten, wie zum Beispiel der Aufenthalt in einem vom Robert-Koch-Institut eingestufen Risikogebiets eines Infizierten, schützt das Wohl der Arbeitskollegen und auch der Allgemeinheit. Die Freiheit der Gesundheitsdaten sollte daher während der Pandemie in den Hintergrund rücken. Der Arbeitgeber hat seinen Arbeitnehmern gegenüber eine Fürsorgepflicht inne: Er ist verpflichtet, den Gesundheitsschutz der Gesamtheit seiner Beschäftigten sicherzustellen. Hierzu gehört auch die angemessene Reaktion auf die epidemische bzw. inzwischen pandemische Verbreitung einer meldepflichtigen Krankheit. Die Daten müssen vertraulich behandelt und ausschließlich zweckgebunden verwendet werden.

Wir Datenschützer sind uns hierbei einig: „Solange die Maßnahmen der Arbeitgeber und Dienstherren verhältnismäßig sind, steht der Datenschutz der Infektionsbekämpfung nicht im Weg. Denn die Gesundheit der BürgerInnen steht jetzt mehr denn je im Mittelpunkt.“, so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber.

Datenschutz und Homeoffice

Die von den Bundesländern erlassene Ausgangsbeschränkung und das Kontaktverbot brachten für den Office-Alltag eine neue Herausforderung: Das Home-Office. Kein unbekanntes Thema, jedoch in der Praxis eine große Umstellung, wenn es alltäglich wird.

Wie diese Herausforderung gemeistert werden kann, lesen Sie auf Seite 3