Man lebt nur zweimal

19.04.2023

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Jeder Sechste sorgt gezielt für Hinterbliebene vor, zum Teil über verbundene Risikolebensversicherungen mit dem Partner. Viel zu wenig und für Hinterbliebene deshalb existenzgefährdend, meinen Experten. Jahre zuvor sicherte die gemischte klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung den Todesfall ab. Mit der Bevorzugung der Rentenversicherung in der Altersversorgung löst sich der Risikolebensschutz zunehmend in Wohlgefallen auf.

Nicht nur Lebensgemeinschaften, Familien oder Alleinerziehende, sondern ebenso Vereine, Unternehmen, Erbengemeinschaften oder Bauherren gehen gegenseitige Verpflichtungen ein, die als Hinterlassenschaft in finanziellen Untiefen enden. Die verbundene Risikolebensversicherung gilt als günstige Alternative, um die gegenseitigen finanziellen Pflichten zweier oder mehrerer Partner abzusichern. Im Trennungsfall allerdings erscheint diese Partner-Risikolebensversicherung als unpraktisch.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Die alleinige Absicherung des Hauptverdieners bei Paaren zählt zu den Kardinalfehlern. Kümmert sich der andere Partner vorwiegend um die Kinder oder sorgt anderweitig für freien Rücken, bröckelt beim Verlust des Partners das gesamte Gefüge. Kinderbetreuung, Haushaltshilfe und andere Unterstützungen sind dann kostenpflichtig zu organisieren. Finanziell brisant wird eine bisherige häusliche Angehörigenpflege, wenn diese todesfallbedingt in professionelle Pflegehände übergeht. Zur emotionalen Belastung kommt die Sorge um die eigene Existenz, wenn sich finanzielle Löcher nach dem Partnertod ausweiten.

Ähnlich geht es Geschäftsleitern, die gemeinsam mit Partnern ihr Unternehmen managen. Die Suche eines geeigneten neuen Mitstreiters, notwendige Interimsmanager und andere Beratungsdienste belasten nach dem Ableben eines Geschäftspartners die Unternehmensfinanzen. Solche Verluste lassen sich kaum planen. Der passende Risikolebensschutz schafft eine Planungssicherheit. Für Erbengemeinschaften, Unternehmen oder private Haushalte, bei denen Personen größere Investitionen gewährleisten, gefährdet ein Ableben die Finanzierungskonzepte, beispielsweise für Investitionsgüter, Gebäudesanierungen oder Neubauvor- haben. Deshalb bevorzugen Banken oder Leasinggeber in begründeten Fällen eine Risikolebensabsicherung.

Miteinander oder doch gegenseitig

Verbundene Risikolebensversicherungen eignen sich für Lebenspartnerschaften und Unternehmen mit zwei oder mehr Schlüsselpartnern. Die Partner sichern sich gegenseitig bei Ableben in einem Vertrag mit einer Versicherungssumme und Vertragsdauer ab. Mit der Leistung im ersten Todesfall endet den Vertrag.

Wird mehr Flexibilität benötigt, etwa für den weiterhin erforderlichen Schutz verbliebener Partner oder in Folge unterschiedlicher Renteneintrittsalter, sorgen Einzelverträge für besser passende Lösungen. Auf zwei Wegen ist die Vertragsausgestaltung mit individueller Summe und Dauer üblich. Entweder sichert jeder der Partner sein Ableben ab und begünstigt die andere Partnerseite per Bezugsrecht. Oder die Versicherung erfolgt mittels zweier Verträge über Kreuz. In der Über-Kreuz-Variante schließen die Partner einen Vertrag auf das Leben des jeweils anderen Partners als versicherte Person ab. Im Todesfall leistet der Versicherer ohne weiteres an den versicherungsnehmenden Partner.

Über-Kreuz-Modelle gestalten sich für Unternehmen ab drei Schlüsselpersonen komplex, da dann mehrere Partner zu Mitversicherungsnehmern oder Bezugsberechtigten werden. Zudem benötigen Vorsorgemodelle und Bezugsrechte unter Steuergesichtspunkten besondere Aufmerksamkeit, damit Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben anerkannt werden. Die Finanzämter behalten die Absicherung von Schlüsselpersonen zuweilen kritisch im Blick, um eventuelle Steuerumgehungen auszuschließen.