Licht und Schatten
17.04.2019
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Was bringt das Sozialpartnermodell?
Vor der Einführung des BRSG mussten Unternehmen dafür haften, wenn sie die zugesagte Rente nicht erwirtschaften konnten, weshalb einige Arbeitgeber erst gar keine bAV angeboten haben. Diesem Problem wurde im BRSG mit der Einführung des Sozialpartnermodells als sechsten Durchführungsweg (neben Direktversicherung, Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage) für die bAV begegnet. Hierbei gibt es nur noch eine „Zielrente“, womit die Arbeitgeber keine bestimmte Rente mehr garantieren müssen und so aus ihrer bisherigen Haftung kommen. Bernd Steinhart sieht den Aspekt der fehlenden Garantie sehr kritisch, weshalb für ihn das Sozialpartnermodell nicht der „große Wurf“ ist. So würden viele Berater ihren Kunden die Kehrseite der Medaille aus mehreren Gründen nicht anbieten. „Es gibt keine garantierte Rente und keine garantierte Hinterbliebenenleistung, auch eine Finanzplanung ist durch die Zielrente nicht möglich. Außerdem handelt es sich um eine fremdbestimmte Kapitalanlage und sie ist das einzige Produkt in der bAV ohne Insolvenzschutz“. Dr. Jürgen Bierbaum, Mitglied des Vorstandes der ALTE LEIPZIER Lebensversicherung a. G., ist der Überzeugung, dass das Thema Sicherheit eine entscheidende Rolle spielt, um die Zielrente zu erreichen. „Nur ein gemischtes Portfolio, das am besten weltweit diversifiziert ist und neben Aktien auch Staats- und Unternehmensanleihen enthält, kann übermäßige Schwankungen und unnötige Risiken eindämmen. Außer der breiten Streuung gibt es weitere Steuerungshebel, mit denen stabile Rentenzahlungen erreicht werden können.“
Vertrieb wird gefordert sein
Um die Durchdringungsquote der Betriebsrente zu erhöhen, wird durch das BRSG ein Opting-out-Modell eingeführt, womit der Arbeitnehmer in gewisser Weise zu einer Beschäftigung mit dem Thema gezwungen wird. Jan Niebuhr sieht bei der Umsetzung der Optionsmodelle noch Verbesserungsbedarf. „Für Optionsmodelle hätten wir uns die Zulassung auf betrieblicher Ebene gewünscht. Die Vorgabe einer tarifvertraglichen Regelung für Optionsmodelle ist ein unnötiges Hindernis.“ Dass ein Opting-out-Modell eingeführt wurde, bezeichnet Dr. Jürgen Bierbaum als Fortschritt. Er glaubt dennoch, dass der Vertrieb gefordert sein wird, um eine gute Durchdringung in der bAV zu erreichen. Ein wesentliches Problem ist aber auch, dass die gesetzliche Stärkung der bAV bei vielen Arbeitgebern offenbar noch nicht vollständig angekommen ist. „Nach mehreren Statistiken haben sich 83 % der Arbeitgeber noch keine fundierte Haltung zum BRSG bilden können. Das deckt sich auch mit unseren Erfahrungen“, erklärt Bernd Steinhart. Es ist also Ihre Aufgabe als Vermittler, Licht in dieses Dunkel zu bringen. (ahu)