Lehrgang für Rentenberater

27.06.2019

Die Absolventen des Lehrgangs Rentenberatung / Foto: © CAMPUS Institut

Grundlage für Entwicklung von bAV-Lösungen

Gerichtlich zugelassene Rentenberater sind befugt, sowohl Gutachten zum Versorgungsausgleich zu verfassen als auch Versorgungswerke in der bAV zu erstellen. Auch Statusfeststellungsverfahren, das Entwickeln von Versorgungsordnungen und die Erstellung passender Vorsorgekonzepte gehören zu den Aufgaben. Dabei werden die genauen Vorschriften aus dem Arbeitsrecht und dem Betriebsrentengesetz berücksichtigt. Zum Verantwortungsbereich der Rentenberater gehören ebenso die rechtssichere Ausarbeitung von Altersteilzeitmodellen und Vorruhestandsregelungen für Unternehmen und deren Mitarbeiter sowie sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen. So entsteht eine unabhängige, rechtssichere und individuell passende Grundlage, die zur Entwicklung von passenden bAV-Lösungen dient.

Hochwertiges Lehrgangskonzept mit Top-Referenten

Das CAMPUS INSTITUT und die Deutsche Makler Akademie (DMA) haben nun zusammen mit einem erfahrenen Expertenteam einen entsprechenden Lehrgang konzipiert, der höchsten fachlichen Ansprüchen gerecht wird. In 19 Präsenztagen neben dem Beruf sowie zwei Online-Webinaren werden die Inhalte in den gesetzlich vorgeschriebenen 150 Unterrichtsstunden kompakt und professionell vermittelt. Dabei finden drei Präsenzphasen von jeweils sechs Tagen über einen Zeitraum von vier Monaten statt. Die Referenten haben bereits eine Vielzahl erfolgreicher Sachkundelehrgänge durchgeführt und verfügen über ausgeprägte Praxiserfahrung und -kenntnisse. Zu den Fachgebieten, die gelehrt werden, gehören Grundlagen der gesetzlichen Sozialversicherung mit Schwerpunkt Rentenversicherung, das Verfahrens- und Prozessrecht, das breite Aufgabenspektrum eines Rentenberaters sowie die Schnittstelle zur betrieblichen Altersversorgung. Der Nachweis der theoretischen Sachkunde nach § 12 Abs. 3 Satz 1 des RDG im Sinne des § 4 RDG ist Voraussetzung für die gerichtliche Zulassung als Rentenberater.

Für vielfältige Berufsgruppen

Zielgruppe des Lehrgangs sind neben bAV-Experten, die mit der Rentenberatung ihren Mandanten eine attraktive Zusatzdienstleistung bieten können, unterschiedliche Berufsgruppen, die eine haupt- oder nebenberufliche Beschäftigung als Rentenberater/-in anstreben. So eignet sich das Tätigkeitsgebiet der Rentenberatung auch in idealer Weise für Versicherungs- und Bankkaufleute, die sich ihr Beratungsfeld auf Honorarbasis damit sinnvoll erweitern. Steuer- und Rechtsfachwirte, Steuerberater und Rechtsanwälte sowie Mitarbeiter aus dem Personalwesen gehören ebenfalls zur Zielgruppe: Sie eröffnen sich mit dem zusätzlichen Knowhow interessante berufliche Möglichkeiten. Die nächsten Lehrgänge starten im August 2019 in Berlin, Dortmund und Hannover sowie im Februar 2020 in München und Stuttgart. Teilnehmer aus Baden-Württemberg können aktuell einen Zuschuss von bis zu 70% erhalten. Aktuelle Informationen können über www.lehrgang-rentenberater.de angefordert werden. (fw)