Lebensversicherung im Erbfall: Steuerlich schädliche Struktur vermeiden
23.09.2020
Dr. Christopher Riedel LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater / Foto: © Christopher Riedel
Erbe einer Lebensversicherung kann gegen Abfindung zurückgewiesen werden
Interessanterweise ist selbst nach dem Erbfall noch eine günstige Gestaltung möglich. Dabei steht die Möglichkeit für den Bezugsberechtigten im Mittelpunkt, eine ihm zustehende Versicherungsleistung gegenüber der Versicherungsgesellschaft abzulehnen. Hierdurch entfällt (nachträglich) die wirtschaftliche Bereicherung des (ursprünglichen) Bezugsberechtigten und damit auch seine Erbschaftsteuerpflicht. Der Anspruch auf die Lebensversicherungssumme fällt dann entweder an einen vertraglich benannten Ersatz-Bezugsberechtigten oder in den Nachlass des Verstorbenen. Der ursprüngliche Bezugsberechtigte kann sich dann beispielsweise vom neuen Begünstigten eine Abfindung versprechen lassen, die wiederum vom neuen Bezugsberechtigten wie eine Verbindlichkeit vom Wert seines steuerpflichtigen Erwerbs abgezogen werden kann. Dadurch wird die Besteuerung der Lebensversicherungsleistung auf zwei Erwerber aufgeteilt und in der Regel reduziert. Die genaue Berechnung und Strukturierung ist Aufgabe eines versierten Beraters.
Es zeigt sich generell, dass Lebensversicherungen nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als Absicherungsinstrument überaus sinnvoll sein können. Bei entsprechender Gestaltung – vor oder sogar auch nach einem Todesfall – lässt sich auch die erbschaftssteuerliche Behandlung vielfach so steuern, dass ein Maximum der angesammelten Ersparnisse/Versicherungsleistungen tatsächlich denjenigen verbleibt, um dessen Absicherung es von Anfang an geht. Dies sollten Finanzberater, Versicherungsvermittler und Vermögensverwalter bei der Vermögensplanung und im Vermögensmanagement immer im Blick behalten und mit den Anlegern die richtigen Schritte für eine bestmögliche ertrags- und erbschaftsteuerliche Struktur besprechen.
Gastbeitrag von Dr. Christopher Riedel, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht in Düsseldorf