KMU-Betriebsrenten nach der Pandemie zukunftssicher aufstellen

09.03.2021

Michael Hoppstädter, Geschäftsführer Longial / Foto: © Longial

Die Corona-Lage überdeckt fast alles. Aber ist deshalb der Fachkräftemangel und der demografische Wandel vorbei? Sind Themen wie „Employer branding“ und soziale Verantwortung vergessen? Ist ein kalkulierbarer Pensionsaufwand für die Unternehmen eine Illusion? Haben sich die häufig unzureichende Altersvorsorge bei Arbeitnehmern und die steigenden Zahlen von Altersarmut in Luft aufgelöst? Natürlich nicht! Daher ist für Berater gerade jetzt die richtige Zeit, mit ihren Unternehmerkunden über die bAV zu sprechen – die Themen liegen nahezu auf der Straße.

Status quo: nichts Neues – aber viel zu tun!

Die „Arbeitgeber- und Trägerbefragung zur Verbreitung der bAV 2019“, die zum mittlerweile neunten Mal im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführt wurde, hat es wieder bestätigt:

  • Die Verbreitung der bAV sinkt seit Jahren kontinuierlich, obwohl die Zahl der Arbeitnehmer mit Versorgungsanwartschaften auf eine bAV gestiegen ist.
  • In Kleinstbetrieben mit ein bis vier Beschäftigten sind ca. 2,54 Mio. Menschen beschäftigt. Doch nur 27 Prozent verfügen über eine bAV-Anwartschaft – 1,86 Mio. haben also keine bAV.
  • Arbeitnehmer mit geringen Einkommen haben meist keine Anwartschaften auf eine bAV: Bei Einkommen von 1.500 Euro bis 2.500 Euro brutto pro Monat sind es nur 37 Prozent, bei Einkommen von unter 1.500 Euro brutto pro Monat sogar nur 30 Prozent.

Befragt nach den Gründen für diese Zahlen haben beide Parteien eine klare Meinung: Für die Arbeitgeber fehlt es an der Nachfrage der Arbeitnehmer (69 Prozent). Die Arbeitnehmer wiederum beklagen, dass es kein Angebot des Arbeitgebers gibt (47 Prozent). Das liest sich fast wie die berühmte Henne-Ei-Diskussion: Was war zuerst da?

Förderung für niedrige Einkommen: Stärkere Nutzung gewünscht

Gerade für Einkommen bis zu 2.575 Euro monatlich gibt es jedoch eine Lösung für eine stärkere Verbreitung, nämlich die Förderung nach § 100 Einkommensteuergesetz. Zur Erinnerung: Das Unternehmen bekommt 30 Prozent Zuschuss für Arbeitgeberbeiträge bis zu 960 Euro jährlich, die für eine neue bAV von Mitarbeitern mit einem Einkommen von maximal 2.575 Euro monatlich aufgewendet werden. Immerhin rund 50.000 Unternehmen haben für ca. 680.000 Arbeitnehmer von dieser Förderung bereits 2018 Gebrauch gemacht – beeindruckende Zahlen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass bei 2,14 Mio. Betriebsstätten und 31,8 Mio. Arbeitnehmern gerade mal 2,3 Prozent der Betriebe diese Förderung 2018 in Anspruch genommen haben. Die großen Unternehmen machen es auch hier vor: 11 Prozent der Firmen ab 250 Arbeitnehmern nutzten die Chance, aber nur 1,7 Prozent mit weniger als 10 Beschäftigten. Das verwundert nur, wenn man nicht weiß, dass fast zwei Drittel der Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten keine Kenntnis vom Betriebsrentenstärkungsgesetz und den damit einhergehenden Möglichkeiten haben.

Wie Berater die Bestimmungen des BRSG im Beratungsalltag nutzen können, lesen Sie auf Seite 2