Klage gegen Wirecard

13.05.2020

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Erste Klage

TILP macht vor dem LG München I zu Gunsten der klagenden Effecten-Spiegel AG wegen derer Aktienkäufe im Jahr 2019 sogenannte Kursdifferenzschäden nach § 97 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geltend. Den Schaden beziffert TILP auf mindestens 32,07 % des jeweiligen von der Klägerin bezahlten Einstandskurses pro Aktie. Die Kanzlei begründet die Klage damit, dass Wirecard dem Kapitalmarkt gravierende Mängel an seinem Compliance-System verschwiegen habe. So hat nach deren fester Rechtsüberzeugung Wirecard eine Reihe von falschen, unterlassenden sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen gegenüber ihren Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind zumindest alle Aktienkäufe in dem Zeitraum vom 24. Februar 2016 bis 27. April 2020. Nach Einschätzung von TILP sind sowohl Anleger schadensersatzberechtigt, die Aktien noch am 27. April 2020 gehalten haben, als auch solche, die ihre Anteile bereits zuvor mit Verlust veräußert haben.

„Unsere Kanzlei hat mit der jetzigen Klage zeitgleich einen Antrag auf die Einleitung eines Musterverfahrens nach dem KapMuG vor dem Oberlandesgericht München gestellt. Ein solches Verfahren erhöht die Erfolgsaussichten von klagenden Anlegern und Investoren deutlich, senkt deren Kostenrisiko erheblich und bedeutet maximalen Druck für die Beklagtenseite“, erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP, die prozessuale Strategie der Kanzlei.

TILP hat eine Plattform unter www.wirecard-klage.de eingerichtet, auf der sich Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann kostenfrei weitere Informationen erhalten. (ahu)