Keine Lust auf Risiko
17.04.2019
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Gefühlt über Jahrzehnte hinweg gibt es in Deutschland bereits eine breite Diskussion über Wunsch und Wirklichkeit von BU-Versicherten. Zwei Vorwürfe standen dabei immer wieder im Raum: Keine Leistung wegen angeblicher Obliegenheitsverletzungen und viel zu langes Warten aufs Geld. Doch auf beiden Feldern scheint sich vieles zum Guten zu kehren.
Nach den aktuellen Erkenntnissen der Ratingagentur Franke und Bornberg haben sich die durchschnittlichen Reaktionszeiten der Berufsunfähigkeitsversicherer in der Sachbearbeitung verbessert. Das ist eine gute Nachricht für die Kunden. Auf die Leistungsfallmeldung und auf den Kundenfragebogen hätten die untersuchten Versicherer schneller als in der Vergangenheit reagiert. Letzteres sei eng verbunden mit dem verstärkten Einsatz von speziellen Dienstleistern, die Antragssteller auf Wunsch beim Ausfüllen des Fragebogens unterstützen, erläutert Geschäftsführer Michael Franke. Geschulte Kräfte sorgten dafür, dass Versicherte alle Fragen richtig beantworteten und die Unterlagen vollständig eingereicht würden. Trotzdem verharre die durchschnittliche Regulierungsdauer von Anerkennungen wie im Vorjahr bei rund 170 Tagen. Ablehnungen dauerten auch im Beobachtungsjahr 2017 etwas länger. „Versicherer nehmen sich offensichtlich mehr Zeit, um zu einem belastbaren Votum zu gelangen“, kommentiert Franke die Entwicklung. „Der vom GDV veröffentlichte Wert von 110 Tagen weicht noch immer deutlich von unseren Stichproben ab. Das kann zum Teil auf unsere bewusste Negativselektion zurückgeführt werden, deutet aber auch darauf hin, dass sich die Zählweise für die vom GDV gemeldeten Daten nicht für alle Unternehmen durchgängig mit unserer Systematik deckt.“
Die jüngsten Ratings liefern laut Franke und Bornbergauch interessante Hinweise auf aktuelle Trends. „Nach unseren Beobachtungen genießt die konsequente Verbesserung der Arbeitsprozesse für BU-Versicherer höchste Priorität, vor allem an der Schnittstelle zum Kunden“, weiß Michael Franke. „Kundenorientierte Versicherer investieren viel in Know-how und professionelle Technik, um BU-Verträge möglichst sachgerecht und zeitnah zu policieren. Auch zur Vorbeugung einer Anzeigepflichtverletzung – im späteren Leistungsfall einer der Hauptgründe für eine Ablehnung – gibt es neue Ideen.“ So bietet eine erste Gesellschaft dem Kunden mehr Rechtssicherheit im Leistungsfall, wenn er dem Versicherer Zugriff auf seine GKV-Patientenakte erlaubt. Was aber sagen die Versicherer selbst, um Obliegenheitsverletzungen von vornherein vorzubeugen? finanzwelt hat nachgefragt: Maximilian Buddecke, Leiter Partner- und Kooperationsvertrieb der Bayerischen, erklärt hierzu: „Das beginnt bereits bei der Schulung der Vermittler, hier legen wir sehr viel Wert auf die Qualifikation. Außerdem achten wir bei den Antragsfragen auf eine klare und transparente Formulierung. Zudem bieten wir verschiedene Wege zur Risikovorabprüfung an sowie bei Bedarf den direkten Kontakt mit den Kollegen aus der Risikoprüfung.“ Auf diesem Weg bekäme man Fragen schnell und gut geklärt und verhindere wirksam falsche Angaben.
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