Keine Lizenz für verurteilten Makler!
04.06.2018
Bei einer Verurteilung wegen Betruges kann einem Versicherungsmakler seine Lizenz entzogen werden / Foto: © hanack - stock.adobe.com
Wenn ein Versicherungsmakler wegen Betrugs verurteilt wird, kann ihm die Erlaubnis entzogen werden. Das hat das Verfassungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 27.04.2018 entschieden.
Wie die Informationsplattform „Die Bewertung“ berichtet, kassierte ein Versicherungsmakler von seiner privaten Krankenversicherung Geld, obwohl er nicht krank war. Dafür wurde er zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Der Versicherungsmakler hatte die Tat vor Gericht eingeräumt und nach eigener Aussage waren ihm die weiterreichenden Rechtsfolgen nicht bekannt. Die Verurteilung hatte nicht nur juristische, sondern auch berufliche Folgen für den Makler: Da die zuständige Behörde ihn für unzuverlässig hielt, entzog sie ihm die Erlaubnis. Da sich der Makler zu Unrecht verurteilt fühlte und er eine erneute Prüfung des Vorfalls verlangte, klagte er gegen den Entzug seiner Lizenz. Diese Klage wurde vom Gericht mit der Begründung abgewiesen, dass bereits ein anderes Gericht den Sachverhalt geprüft und geurteilt habe. Es sei daher unnötig, dass die Behörde erneut in den Grundsachverhalt einsteigen würde. (ahu)