"Keine Finanzprodukte auf Kaffeefahrten!"

19.01.2018

Norman Wirth, Vorstand AfW / Foto: © AfW

Der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW begrüßt die Gesetzesinitiative zum Verkaufsverbot von Finanzdienstleistungen auf Verkaufsfahrten.

Auf sogenannten „Kaffeefahrten“ werden arglosen Senioren nicht nur „Klassiker“ wie Heizdecken, sondern immer wieder auch Finanzdienstleistungsprodukte angeboten. Mit einem neuen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe soll nun diese Praxis verboten werden.

Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesrat vorgelegt, der Bundestag muss dem noch zustimmen. Der Bundesrat spricht sich mit der Begründung gegen den Verkauf von Finanzdienstleistungsprodukten bei Verkaufsfahrten aus, weil dadurch erhebliche Schäden für die Verbraucher entstehen würden.

Das geplante Gesetz wird vom AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen e.V. begrüßt: „Als Verband der professionell und im Kundeninteresse agierenden Versicherungsmakler und unabhängigen Finanzdienstleister, welche einer intensiven Regulierung unterliegen, begrüßen wir ausdrücklich diesen gesetzgeberischen Vorstoß. Verbraucher sind bei Finanzdienstleistungen in besonderem Maße auf eine qualifizierte Beratung und eine von unangemessenen Beeinflussungen freie Entscheidungssituation angewiesen, die bei derartigen Verkaufsveranstaltungen regelmäßig nicht gegeben ist. Auch das bereits vorhandene Widerrufsrechts erscheint bei diesen Konstellationen als stumpfes Schwert. Wir hoffen, dass sich die kommende Bundesregierung und der Bundestag dem Vorschlag des Bundesrates anschließen werden“, so AfW-Vorstand Norman Wirth. (ahu)

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