Kein Schutz vor risikoreichen Produkten

19.11.2014

Foto: © lassedesignen - Fotolia.com

Die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Maßnahmen für einen verbesserten Anlegerschutz verfehlen nach Auffassung des Berufsverbandes deutscher Honorarberater (BVDH) weitestgehend ihr Ziel. Laut einer Regierungsmitteilung vom 12.11.2014 sollen Anleger besser vor risikoreichen Produkten des „Grauen Kapitalmarktes" geschützt werden.

(fw/hwt) Dabei soll vor allem die bereits existierende Beratungsdokumentation verbessert werden, also Beratungsprotokolle, Verkaufsprospekte und Produktinformationsblätter. Doch schon heute würden Anleger trotz der Pflicht zur Beratungsdokumentation falsch oder unzureichend über Risiken und Kosten von Anlagen aufgeklärt, so der BVDH e.V. „Das dem Verkauf risikoreicher Produkte zugrundeliegende Problem wird mit einer besseren Dokumentation nicht gelöst", kritisiert Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender des BVDH. „Risikoreiche Finanzprodukte werden verkauft, weil sie hohe Provisionen einbringen, die Banken von Produktanbietern für den Verkauf dieser Produkte erhalten." Unaufgeklärte Verbraucher, die vorgeschlagene Produkte aufgrund einer unzureichenden finanzpolitischen Bildung nicht kritisch hinterfragten, begünstigten den provisionsgetriebenen Verkauf. In der Konsequenz ermöglichten nur eine fundierte Qualifikation der Berater, eine umfassende Bildung der Bürger in Finanzfragen sowie ein alle Produkte betreffendes Provisionsverbot einen besseren Anlegerschutz.

„Provisionen führen zu Fehlanreizen bei Finanzdienstleistungen, sie sorgen dafür, dass Anlegern Risiken und Kosten von Finanzprodukten verschwiegen werden. Deshalb muss das Übel an der Wurzel gepackt werden: Nur wenn der Gesetzgeber Provisionen endgültig und vollumfänglich verbietet, werden diese Falschberatungen aufhören", betont Schmidt. Das käme nicht nur dem einzelnen Verbraucher, sondern der gesamten Volkswirtschaft zugute – Verbraucherschützer bezifferten den volkswirtschaftlichen Schaden, der durch provisionsgetriebene Fehlberatungen verursacht werde, auf 30 bis 90 Mrd. Euro pro Jahr.

Berater müssten zwar seit Kurzem erstmals ihre Sachkunde nachweisen, dieser Qualifikationsnachweis greife jedoch deutlich zu kurz. Für ein volkswirtschaftlich so wichtiges Thema wie beispielsweise die private Altersvorsorge genüge keine vergleichsweise einfache IHK-Prüfung. Mittelfristig müsse die Finanzberatung auf Augenhöhe mit der Rechts- und Steuerberatung erfolgen. Parallel müssten Anleger in finanziellen Fragen von Kindesbeinen an besser gebildet werden. Nur dann hätten sie die Möglichkeit, verschiedene Produkte umfassend zu vergleichen.

www.deutsche-honorarberater.de