Karlsruhe genehmigt ESM-Schirm unter Auflagen
07.02.2013
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(fw/kb/Reuters) Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für den Euro-Rettungsschirm ESM und den neuen EU-Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin in den Schuldenstaaten freigemacht – allerdings unter Auflagen.
(fw/kb) Die Karlsruher Richter wiesen Eilanträge zurück, mit denen zahlreiche Kläger die Unterzeichnung der beiden Ratifizierungsgesetze durch den Bundespräsidenten bis zum endgültigen Urteil verhindern wollten. "Die Prüfung hat ergeben, dass die angegriffenen Gesetze die Verfassung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht verletzten", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Allerdings sei die Haftungsgrenze Deutschlands im ESM-Vertrag nicht klar geregelt. Die Ratifizierung sei erst zulässig, wenn völkerrechtlich sichergestellt sei, dass für die Erhöhung der Obergrenze von 190 Milliarden Euro die Zustimmung des Bundestages erforderlich ist.