BdV geht in Berufung gegen MLP-Urteil

20.09.2017

Der BdV geht gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vor / Foto: © lassedesignen - Fotolia.com

Die juristische Auseinandersetzung zwischen dem BdV und MLP um die Tarifwechselberatung geht in die nächste Runde: Der Verband legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg ein.

Ende Februar hat der Bund der Versicherten (BdV) den Finanzdienstleister MLP verklagt. Gegenstand der Klage ist, dass nach Auffassung des BdV Versicherungsmakler eine Tarifwechselberatung nur als Nebenleistung der Versicherungsvermittlung tätigen dürfen und daher mit dem Verbraucher daher kein gesondertes Honorar vereinbaren dürfen. MLP bietet diese Leistung jedoch als ausschließliche Beratung außerhalb der Vermittlung an. Der BdV sieht MLP dabei in einem Interessenskonflikt, denn der Finanzdienstleister könne nicht gleichzeitig als Vermittler und Honorarberater auftreten.

Das Landgericht Heidelberg hat die Klage des BdV vor wenigen Tagen zurückgewiesen. Damit ist das letzte Wort in dem Fall allerdings noch nicht gesprochen. „Wir gehen in Berufung und begrüßen es, dass sich nun die nächste Instanz mit dem Sachverhalt auseinandersetzen kann“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. „Nach unserer Einschätzung ist die Begründung des Urteils aber in mehrfacher Hinsicht nicht überzeugend“, so Kleinlein weiter.

Als Grund für die Berufung führt der BdV an, dass nach Studium des Urteils unklar bleibe, wie sich "Beratung" und "Vermittlung" abgrenzen ließen. Dies ist nach Einschätzung des BdV jedoch wichtig. „Verbraucher müssen klar erkennen können, welche Art Dienstleitung es ist, die er vom Vermittler erhält“ erläutert Kleinlein. Interessanterweise bleibt im Urteil unberücksichtigt, dass MLP die Tarifwechselberatung nicht als Versicherungsvermittlung qualifiziert. Das Landgericht Heidelberg führt als hilfsweise Begründung an, dass im Falle von MLP alternativ eine erlaubnisfreie Nebenleistung vorliege. Aus Sicht des BdV ist dies nicht vertretbar und widerspricht zudem der bisherigen Rechtsprechung des BGH. Vorstandssprecher Kleinlein gibt sich daher kämpferisch: „Das Gericht hat wesentliche Fragestellungen nicht geklärt, darum gehen wir in die nächste Runde“. (ahu)

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