Kanzlei Tilp reicht 3,255 Milliardenklage gegen die Volkswagen AG ein
14.03.2016
Andreas Tilp
Die TISAB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TISAB) hat am gestrigen Montag Nachmittag die erste deutsche Milliardenklage gegen die Volkswagen AG beim dafür allein zuständigen Landgericht (LG) Braunschweig eingereicht.
(fw) Gegenstand der Klage sind verschiedene kapitalmarktrechtliche Pflichtverletzungen der Volkswagen AG im Zeitraum vom 6. Juni 2008 bis 18. September 2015.
Bei den insgesamt 278 Klägern handelt es sich ausschließlich um institutionelle Investoren aus Deutschland und der ganzen Welt, unter anderem aus Australien, Dänemark, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz; UK, USA und Taiwan. Darunter befinden sich 17 deutsche Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherungsgesellschaften und mit CalPERS einer der größten US-Pensionsfonds.
Die Klageforderung beläuft sich auf insgesamt 3.255.002.361,66 Euro. Finanziert wird diese Klage über ein Konsortium bestehend aus Claims Funding Europe (www.claimsfundingeurope.eu), DRRT (www.drrt.com); Grant & Eisenhofer (www.gelaw.com) und Kessler Topaz Meltzer & Check, LLP (www.ktmc.com).
Die TISAB ist eine Schwesterkanzlei der Tübinger Kanzlei TILP. „Da sich nach unseren Informationen und Erfahrungen die Volkswagen AG bisher beharrlich Vergleichsverhandlungen verschließt und auch nicht Willens ist, Vereinbarungen zur Verjährungshemmung zu treffen, war die Einreichung dieser ersten Milliardenklage notwendig. Wir freuen uns sehr, dass uns so viele institutionelle Häuser aus der ganzen Welt beauftragt haben, sie in dieser Klage zu vertreten“, sagt Andreas Tilp, Geschäftsführer von TISAB und TILP. „Auch in dieser Klage haben wir Musterverfahrensantrag auf Einleitung eines KapMuG-Musterverfahrens gestellt, da dies erfahrungsgemäß die Chancen der Kläger deutlich erhöht“, ergänzt Tilp, dessen Kanzlei TILP bereits erfolgreich die Musterverfahren gegen die Deutsche Telekom AG sowie gegen die Hypo Real Estate Holding AG geführt hat.
Da mit dem 19. September 2016 erhebliche Ansprüche zu verjähren drohen, wird das vorgenannte Prozessfinanzierungskonsortium weitere Klagen institutioneller Häuser gegen die Volkswagen AG finanzieren und über die TISAB geltend machen. Hierfür haben sich bereits über 20 weitere institutionelle Investoren gemeldet mit einer Schadensersatzforderung von deutlich über 1 Milliarde Euro. Bekanntlich hat die Kanzlei TILP für einen VW-Aktionär bereits am 1. Oktober 2015 die erste Klage gegen VW wegen unterlassener rechtzeitiger Ad-hoc-Mitteilungen im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre eingereicht und damit erreicht, dass die Volkswagen AG mit Schriftsatz vom 29. Februar 2016 selbst die Einleitung eines KapMuG Verfahrens beantragt hat. Vor diesem Hintergrund zeichnet sich daher ein Musterverfahren, welches dann beim Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig verhandelt wird, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ab.
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