Jetzt frisches Geld bekommen – und Kosten senken

31.03.2020

Martin Gräfer, Vorstand die Bayerische / Foto: © die Bayerische

Auch der Bund stellt massiv Hilfen zur Verfügung – die Rede ist bereits von einer wirtschaftspolitischen „Panzerfaust“. Eine Übersicht über alle Möglichkeiten, Anträge und Umfänge gibt es täglich aktualisiert hier. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist dabei das zentrale Instrument. Das ist die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite: 0800 539 9001. Firmen müssen sich aber für den Antrag selbst immer über die eigene Hausbank an die KfW wenden – besser heute als morgen; denn der Andrang wird sicher groß.

Wer mit dem Ausland handelt, kann seine Geschäfte zudem deutlich umfangreicher durch Exportkreditgarantien (“Hermesdeckungen”) des Bundes abdecken. Zudem legt der Bund auch noch ein gut ausgestattetes KfW-Programm zur Refinanzierung von Exportgeschäften auf – mit einem flexiblen Ermächtigungsrahmen bei weiteren oder länger andauerndem Absicherungsbedarf.

Quarantäne-Entschädigung: Eine besonders große Hilfe gibt es für alle Selbstständigen und Freiberufler, die sich aufgrund einer Corona-Erkrankung oder auch nur des Verdachts darauf in Quarantäne befinden: Können sie deshalb ihrer Arbeit nicht nachgehen, können sie nach Paragraf 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine finanzielle Entschädigung beantragen. Die Höhe orientiert sich am Jahreseinkommen des letzten Jahres.

Kurzarbeit: Wer Mitarbeiter hat – und eine mangelnde Auftragslage – der kommt jetzt noch leichter an Kurzarbeitergeld: Das sogenannte Quorum der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb wird auf nur noch zehn Prozent abgesenkt. Zudem müssen Chefs auch nicht erst negative Arbeitszeitsalden aufbauen, die dem Arbeitsamt nachgewiesen werden müssen. Und überdies gibt es das Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer. Die Sozialversicherungsbeiträge werden sogar durch die Bundesagentur für Arbeit vollständig übernommen.

Zahlungsunfähigkeit vermeiden: „Kein gesundes Unternehmen sollte wegen Corona in die Insolvenz gehen, kein Arbeitsplatz sollte verlorengehen.” Das hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier versprochen. So weit, so gut. Auch hier ist aber aktives Handeln gefordert: Es nutzt nämlich nichts, wenn etwa Liquiditätshilfen zwar in Gang gesetzt wurden, aber zu spät eintreffen. Schon nach drei Wochen würden Unternehmer sich dann womöglich der Insolvenzverschleppung schuldig machen. Diese Frist soll nun zwar bis Ende September ausgesetzt werden. Unternehmer sollten aber dennoch die Fristen im Kopf haben und sich entsprechende Wiedervorlagen einrichten.

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