Jeder fünfte ältere Immobilieneigentümer lehnt eine Neuverschuldung ab
14.12.2021
Christian Kuppig, Geschäftsführer Engel & Völkers LiquidHome / Foto: © Engel & Völkers
Immobilien liegen weiter im Trend. Nicht nur in begehrten Lagen ist ihr Wert in den vergangenen Jahren durchaus (stark) gestiegen. Speziell für diejenigen, die sich vielleicht im Ruhestand einige Träume verwirklichen möchten und denen das nötige Kleingeld hierfür fehlt, kann ein Teilverkauf ihrer Immobilie eine lohnenswerte Überlegung sein. Für den verkauften Teil zahlt man ein Nutzungsentgelt, bleibt aber zugleich wirtschaftlicher Eigentümer. Es gibt immer mehr Anbieter dieses Konzepts. finanzwelt sprach exklusiv mit Christian Kuppig, Geschäftsführer Engel & Völkers LiquidHome, der die Spezifika des Teilverkaufs erläuterte und auf die Perspektiven dieses Segments zu sprechen kam.
finanzwelt: Ohne Liquidität geht wenig im Leben. Inwiefern kann ein Immobilien-Teilverkauf hier eine sinnvolle Lösung sein? Christian Kuppig» Eigentümer einer Immobilie haben mit ihrem Haus oder ihrer Wohnung zwar ein großes Vermögen, doch das ist eben nicht frei verfügbar. Besonders im Alter, wenn man seinen Ruhestand genießen möchte, fehlt angesichts schmaler Renten häufig die dafür notwendige Liquidität. Der Teilverkauf als Form der Immobilienverrentung bietet hier eine Lösung insbesondere für Menschen, die weiterhin selbstbestimmt über ihre Immobilie verfügen möchten, die an der zukünftigen Wertentwicklung partizipieren und ihr Eigenheim gegebenenfalls auch vererben wollen. Im Gegensatz zu anderen Modellen verkauft man seine Immobilie beim Teilverkauf nicht komplett, sondern eben nur anteilig bis zu 50 %. Dies kann auch sukzessive geschehen. Ein weiterer Unterschied zu Leibrente und Co.: Der Teilverkauf kann rückgängig gemacht, der verkaufte Anteil also zurückerworben werden. Und im Gegensatz zu anderen Rentenmodellen erhalten Teilverkäufer den fairen Verkehrswert ihrer Immobilie ausbezahlt – die zukünftige Lebenserwartung spielt keine Rolle. Wir haben unsere Kunden gefragt, weshalb sie sich für den Teilverkauf als Modell der Immobilienverrentung entschieden haben. Vier von fünf Befragten wollen keinen Gesamtverkauf, zwei von fünf auch weiterhin eigenständig über die Immobilien entscheiden, beispielsweise bei Renovierungsmaßnahmen oder Vermietungen. Jeder Dritte möchte sein Eigenheim vererben können und an der zukünftigen Wertentwicklung partizipieren. Eine alternative Möglichkeit, Liquidität zu erhalten, wäre natürlich auch die Kreditaufnahme. Von den von uns befragten Kunden kam eine Neuverschuldung im Alter für jeden Fünften jedoch nicht in Betracht, und bei vielen Banken ist es ab einem gewissen Alter auch gar nicht so einfach, überhaupt noch einen größeren Kredit zu erhalten.
finanzwelt: Wie können wir uns einen solchen Teilverkauf in der Praxis vorstellen? Kuppig» Eigentümer, die sich für einen Teilverkauf interessieren, können zunächst einmal ganz unverbindlich mit Engel & Völkers LiquidHome Kontakt aufnehmen. Im ersten Schritt wird der Verkehrswert der Immobilie indikativ mit Hilfe unserer Datenbanken analysiert. Je nachdem, wie groß der individuelle Kapitalbedarf ist, errechnet sich daraus der zu verkaufende Anteil. Sagt diese erste Einschätzung dem Interessenten zu, so beauftragen wir einen unabhängigen, zertifizierten Gutachter zur Bestimmung des genauen Immobilienwerts. Dieser Gutachter kann übrigens auch vom Kunden bestellt werden, solange er über die entsprechende Zertifizierung verfügt. Die Kosten für den Gutachter trägt Engel & Völkers LiquidHome. Ist der Kunde nach Begutachtung auch mit diesem Wert einverstanden, wird der Teilverkauf in die Wege geleitet und notariell beglaubigt. Über den verkauften Anteil wird ein Nießbrauchrecht im Grundbuch eingetragen, das heißt, dass der Kunde ein lebenslanges und insolvenzgeschütztes Nutzungsrecht auch am veräußerten Anteil behält. Im Gegenzug zahlt er dafür eine Nutzungsgebühr an Engel & Völkers LiquidHome, analog einer anteiligen Miete. Wichtig: Der Kunde bzw. seine Erben haben immer ein Vorkaufsrecht an dem verkauften Immobilienanteil. Sobald alles Rechtliche geklärt ist, erfolgt auch schon die Auszahlung des gewünschten Betrags.
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