Infoveranstaltung zum Fall PIM Gold
17.09.2019
Foto: © wellphoto - stock.adobe.com
„Nicht schon wieder“ wird so mancher Vermittler gedacht haben, als er vorletzte Woche von den Ermittlungen gegen PIM Gold erfuhr. Nun haben viele von ihnen Angst, dass sie deshalb juristische Probleme bekommen. Wie sie damit umgehen können, darüber können sie sich am Donnerstag informieren.
Vermutlich fehlen bei PIM Gold 1,5 Tonnen Gold im Wert von 65 Mio. Euro. Die betroffenen Anleger dürften also nur wenig Hoffnung haben, dass sie ihr Geld zurückerhalten. Nun wittern Anlegerschutzanwälte ihre große Chance und gründen sogenannte „Interessensgemeinschaft“, mit denen sie auf Mandatenfang gehen.
Der Fall PIM Gold birgt ein hohes Risiko für den Finanzvertrieb, denn die Rechtsprechung bürdet dem Vertrieb im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gold weitreichende Pflichten auf. Jedoch ist nach bisherigem Kenntnisstand der überwiegende Teil der PIM Gold-Vermittler nicht gegen Inanspruchnahme aus unzureichender Anlageberatung und –vermittlung gegenüber Anlegern im Zusammenhang mit Goldinvestitionen versichert. Somit drohen den Vermittlern gravierende wirtschaftliche Folgen bis hin zur Privatinsolvenz. Die Anwaltsplattform Qthority GmbH & Co. KG rät Vermittlern deshalb zu besonnenem Handeln und zur Zurückhaltung bei jeglicher Kommunikation. So fänden sich nur allzu schnell Auskünfte in anwaltlichen Ansspruchsschreiben wieder und richten sich sodann unmittelbar gegen den Vermittler selbst. Zudem sollten sich die Vertriebe untereinander organisieren. Somit werde der Organisationsaustausch erleichtert und die Chancen auf die Abwehr unberechtigter Anlegeransprüche werde erheblich verbessert.
Wie betroffene Vermittler sich aktuell am besten verhalten sollten, wird am Donnerstag im Rahmen einer Präsenzveranstaltung ausschließlich für Makler und Vermittler in Frankfurt erläutert. Dort wird Qthority als neutrale Plattform zusammen mit Rechtsanwälten, die jeweils zu den besten ihres Fachs gehören, umfassend die Risiken für Vermittler und Makler diskutieren.
Teilnehmer der ersten Präsenzveranstaltung am 19. September 2019 sind:
• Alexander Pfisterer-Junkert, Kanzlei BKL Fischer Kühne + Partner • Andreas W. Tilp, Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH • Stefan Loipfinger, mehrfach ausgezeichneter Journalist mit Schwerpunkt grauer Kapitalmarkt
Die Veranstaltung findet zwischen 10.30 und 12 Uhr statt, anschließend wird es ein Get-Together mit Fingerfood geben. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es hier. (ahu)