Immer auf der Höhe bleiben

20.08.2019

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IDD: Viel Lärm um wenig

Diese Angst war jedoch unbegründet. „Bis heute liegt diese noch bei 1,276 Mio. Euro“, beruhigt der Jurist. Trotz aller Aufregung hatten sowohl die IDD als auch die DSGVO nur wenig Auswirkung auf die Ausgestaltung der VSH-Tarife. „In führenden VSH-Rahmenkonzepten sind die Haftungsbedingungen, die sich aus den IDD-Vorgaben und den DSGVO-Vorschriften ergeben, bereits eingearbeitet. Wir haben sie jedoch im Rahmen der Gesetze noch besser im Sinne der Vermittler ausformuliert gestaltet“, berichtetet Ralf Werner Barth. Für ihn ist es außerdem zu früh davon zu sprechen, wie sich die gesetzlichen Neuregelungen auf die Haftungssituation der Vermittler ausgewirkt haben. „Eine echte Messung, ob sich die Gesetze bereits in konkreten Schäden ausgewirkt haben, konnte in dem kurzen Zeitraum seit Inkrafttreten der Gesetze noch nicht festgestellt werden.“ Die sich ständig wechselnden Anforderungen im Bereich der Vermittlerhaftung sollten Vermittler auch beim Abschluss einer VSH beachten. „Die Berücksichtigung gesetzlicher Neuregelungen z. B. durch IDD oder die Einführung der DSGVO und die gegebenenfalls erforderliche, entsprechende Anpassung des Versicherungsschutzes sollte bestmöglich sofort und automatisch erfolgen“, erklärt Jonas Hoffheinz, der zudem betont, dass auch der Umfang der eigenen Tätigkeit eine ständige Anpassung des Haftungsschutzes des Beraters erforderlich macht. „Gleiches gilt für die regelmäßige Anpassung des Versicherungsschutzes an den eigenen Vermittlungsbedarf.“ Auch Ralf Werner Barth unterstreicht, dass Vermittler bei der Auswahl einer VSH sehr genau auf deren Bedingungen achten sollten. „Entscheidend, so die Erfahrung, sind VSH-Rahmenverträge die automatisch mit den gesetzlichen Bestimmungen und den veränderten Geschäftsmodellen der Vermittler mitwachsen und somit eine hohe Aktualität und Schutz bieten.“ (ahu)