Im Ruhestand ist Mischung erfolgsversprechend

17.09.2019

Thomas Hünicke / Foto: © WBS Hünicke Vermögensverwaltung GmbH

Die Unterschiede sind leicht greifbar. Wer monatlich 2.500 Euro benötigt und keine weiteren Einkünfte hat, muss für einen 20-jährigen Entnahmehorizont 600.000 Euro Vermögen besitzen. Lebt er 25 Jahre, sind es schon 750.000 Euro. Und dann ist alles verbraucht. Bei einem Bedarf von 4.000 Euro werden für einen Verbrauch über 25 Jahre rund 1,2 Millionen Euro gebraucht – das Langlebigkeitsrisiko, das den Bezug um mehrere Jahre ungeplant verlängern kann, gar nicht eingerechnet.

Ist diese Planung errichtet, sollte die Vermögensverwaltungsstrategie für den Ruhestand darauf abgestellt werden. Es spricht vieles dafür, auch im Alter auf Aktien zu setzen. Warum? Dafür ist man nie zu alt, und außerdem ist der Anlagehorizont bei einer 20-jährigen Planung lang genug, um zumindest einen Teil des Vermögens aussichtsreich anzulegen. Daher, so zeigt die Praxis immer wieder, ergibt es Sinn, das Vermögen in einen Anlage- und einen Ausschüttungsteil zu trennen. Während der Ausschüttungsteil so sicher wie möglich mit einer niedrigen Verzinsung angelegt wird, um daraus das kurzfristige, regelmäßige Einkommen zu beziehen, kann der Teil des Vermögens, der erst in einigen Jahren gebraucht wird, in einem mehrstufigen Modell wachstumsorientiert investiert werden.

Das bedeutet: Der Anlagehorizont ist auch bei Ruheständlern lang genug, um Schwankungen auszuhalten und von dem jederzeit nachweisbaren Wachstum von Aktien auf langfristige Sicht zu profitieren. Ein breit gestreutes Aktienportfolio im DAX bei einer Einmalanlage und einem 20-jährigen Anlagehorizont erbrachte historisch im Mittel 8,9 Prozent Rendite pro Jahr. Beigemischt werden im Sinne des Risikomanagements Instrumente zur Absicherung des Depots.

Auf diese Weise lässt sich ein Konzept entwickeln, das eine optimale Ausnutzung des vorhandenen Vermögens ermöglicht. Und das wiederum kann bedeuten, dass aus dem Vermögen im Ruhestand mehr Geld bezogen beziehungsweise mehr Geld für die nächste Generation erhalten werden kann. Oder schlicht, dass ein Vermögensinhaber eher in den Ruhestand eintreten kann.

Kolumne von Thomas Hünicke, geschäftsführender Gesellschafter der unabhängigen WBS Hünicke Vermögensverwaltung GmbH aus Düsseldorf