IDD verfassungswidrig
03.04.2017
AfW-Vorstände Norman Wirth (li) und Frank Rottenbacher (re) bei der Übergabe durch Prof. Dr. Schwintowski (Mitte) / Foto: © AfW
Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW: „Wir sehen uns in unserer bisherigen Kritik an den Plänen zur IDD-Umsetzung bestätigt. Es geht hier um sehr grundsätzliche Fragen für den Berufsstand der Versicherungsmakler. Das geht auch schon deutlich über ein ‚Wehret den Anfängen‘ hinaus. Die vorgesehenen Eingriffe in die Berufsfreiheit der Versicherungsmakler würden zu einem intensiven und mit nichts gerechtfertigten Markteingriff zugunsten der quasi nicht vorhandenen Berufsgruppe der Versicherungsberater führen. Ich gehe davon aus, dass wir, unterstützt durch diesen wissenschaftlichen Beitrag, noch zu einer sinnvollen Umsetzung der IDD kommen werden.“
Schwintowski äußert sich zudem kritisch zur bisher geplanten Doppelberatungspflicht (Beratung durch Makler und Versicherungsunternehmen) und regt unter Verweis auf das verfassungsrechtliche Grundprinzip der Normenbestimmtheit und Normenklarheit an, die bisherige Regelung beizubehalten. Diese ging davon aus, dass ein Versicherer nicht zur Beratung verpflichtet ist, wenn ein Makler den Versicherungsvertrag beim Kunden vermittelt hat.
Christian Nuschele, Head of Sales Germany & Austria der Standard Life: „Es ist wichtig, dass sich die Makler, Verbände und Maklerversicherer dafür stark machen, dass es in den finalen Verhandlungen noch einmal zu positiven Änderungen im Sinne der unabhängigen Makler kommt. Dass der AfW als einer der führenden Verbände vorangeht und Prof. Schwintowski mit einer rechtlichen Überprüfung beauftragt hat, begrüßen wir sehr. Es war für uns keine Frage, diese Initiative als Partner zu unterstützen.“
„Als Maklerpool ist es uns wichtig, einer offensichtlich verfassungswidrigen und praxisuntauglichen Schlechterstellung unseres Berufszweiges entgegenzutreten. Wir hoffen sehr auf eine verfassungskonforme und verbraucherfreundliche Nachjustierung des Gesetzes.“ Fügt Oliver Drewes aus dem Hause maxpool hinzu.
Heiko Reddmann, Geschäftsführer der Honorarkonzept, begründet das Engagement seines Unternehmens mit der dringend notwendigen Stärkung der Interessensvertretung unabhängiger Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler. „Gerade die aktuellen Pläne bei der Umsetzung der IDD, in die Gewerbefreiheit der Unabhängigen einzugreifen und sie durch das Provisionsgebot gesetzlich von den Provisionshöhen abhängig zu machen, halten wir in dieser Form für nicht zielführend für die gewünschte Stärkung der Honorarberatung in Deutschland. Denn der bisher ausschließlich im Kundeninteresse tätige Versicherungsmakler würde so seinen Status als unabhängiger Sachwalter des Kunden verlieren. Hier setzen wir auf das Engagement des Bundesverband AfW und unterstützen seine Positionen gern.“
Die wissenschaftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Schwintowski ist auf der Webseite des AfW www.afw-verband.de frei abrufbar. (ahu)