IDD-Umsetzung - So nicht!

07.12.2016

Die Versicherer würden nämlich in Zukunft einen Produktvergleich zwischen Netto‐ und Bruttopolicen erleben. Die Regelung zur 80%‐Provisions‐Auskehrung wird nach meiner festen Überzeugung dazu führen, dass die Versicherer große Teile der heutigen Provision in Kosten anderer Art switchen und indirekt den Vermittlern zugutekommen lassen.

Nach meiner Meinung ist das zu viel Bürokratie und es ist umgehungs‐ und missbrauchsanfällig. Ich glaube auch nicht, dass eine solche Regelung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der Drei Stufen Theorie zu Art. 12 GG und dem europäischen Recht zu vereinbaren ist.

Außerdem drängt sich die Frage auf, warum nur 80 % der Provisionen auszukehren sind. In der Gesetzesbegründung ist von den Kosten, die die Versicherer mit der Auskehrung haben, die Rede. Dies unterschlägt aber, dass die Versicherer in Wahrheit keine Mehrkosten haben, wenn sich nur der Adressat für die gleichhohe Auszahlung ändert. Bei der aktuellen Gestaltung sind doch eher erhebliche Einsparungen zu erwarten, die sich aus geminderten Vorfinanzierungseffekten ergeben, denn die Regelung sieht vor, dass die 80 % nicht sofort vollständig ausgezahlt werden.

DVVF:

Im Hinblick auf die Beratungspflichten soll sich ja auch einiges ändern. Das sieht aus vertrieblicher Sicht ja prima aus, wenn mal als VR künftig seine Vertreter zu den Maklerkunden schicken darf, es könnte aber auch enormen Aufwand und Haftung bei den VR auslösen?

Schwintowski:

In § 6 VVG‐E soll Abs. 6, der den Makler betrifft, gestrichen werden. Mir ist nicht klar: gibt es dafür einen Sachgrund? Soll in diesen Fällen eine Beratungsverpflichtung des VR neben derjenigen des Maklers bestehen bleiben?

weiter auf Seite 5