HUK-COBURG siegt gegen Check24

22.04.2020

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Bei Check24 zeigt man sich hingegen angesichts des Urteils gelassen. So teilte das Vergleichsportal auf Anfrage von finanzwelt mit, dass man die „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ bereits im September 2018 nach einem Urteil des Landgerichts Köln angepasst habe und diese sich seitdem auf den gesamten Markt beziehe und auch so transparent erklärt werde. Zudem seien die TV-Spots und Formulierung, wegen den HUK-COBURG geklagt hatte, schon lange nicht mehr im Einsatz. „Dennoch begrüßen wir die richterliche Klärung. Die Rechtslage war hier bislang nicht eindeutig und wir müssen für unsere künftige Arbeit wissen, was geht und was nicht“, so die Mitteilung von Check24.

Bezüglich der Tarifnoten teilte das Vergleichsportal mit, dass das Gericht zu erkennen gegeben habe, dass diese grundsätzlich zulässig seien, in der konkreten Ausgestaltung aber geändert werden müssten. „Die HUK wollte das CHECK24-Tarifnotensystem generell untersagen lassen und damit Transparenz und eine wertvolle Entscheidungshilfe für Verbraucher verhindern“, kritisiert Check24. Wie das Tarifnotensystem genau angepasst werden, will das Vergleichsportal nach dem Erhalt der Urteilsbegründung entscheiden, ebenso, ob es Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. (ahu)