HUK-COBURG siegt gegen Check24

22.04.2020

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Seit Jahren mischt Check24 den Versicherungsmarkt auf – und gerät dabei immer wieder in Konflikt mit etablierten Marktteilnehmern. Nun musste das Vergleichsportal eine juristische Niederlage gegen die HUK-COBURG hinnehmen.

Es ist ein absolut attraktives Versprechen: Eine „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“. Genau eine solche bot Check24 für seine Kfz-Versicherungen an und warb damit auch. Überhaupt nicht begeistert ist davon die HUK-COBURG. So ist der Versicherer davon überzeugt, dass Verbraucher durch das Werbeversprechen den Eindruck erhalten würden, dass Autoversicherungen nirgendwo günstiger zu erhalten seien. Jedoch seien die Tarife von HUK-COBURG oftmals günstiger. Jedoch lässt der fränkische Versicherer seine Tarife nicht bei dem Vergleichsportal listen. Der Grund: Man möchte an dieses keine Provisionen zahlen und somit den Kunden weiterhin Versicherungsschutz zu günstigen Preisen bieten. Zudem stellt HUK-COBURG die von Check24 vergebene Tarifnote in Frage, denn diese sei eine subjektive Einschätzung und gebe keine nachprüfbaren Tatsachen wider. Außerdem bemängelt der Versicherer, dass Check24 mit Testsiegen Werbung mache, aber keine Quellen angeben oder Hinweise angeben würde, wo die Testergebnisse eingesehen werden könnte.

Aus all diesen Gründen erhob HUK-COBURG Klage gegen Check24 – und bekam dafür nun vom Landgericht Köln Recht. „Wir begrüßen das Urteil. Das Gericht hat sich sehr klar für Transparenz ausgesprochen und damit im Sinne der Verbraucher und eines fairen Wettbewerbs geurteilt. Die „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ von Check24 wurde ad absurdum geführt“, so Jörg Rheinländer, Vorstandsmitglied Autoversicherung sowie Haftpflicht-/Unfall-/ Sachversicherungen von HUK-COBURG.

Wie Check24 auf das Urteil reagiert, lesen Sie auf Seite 2