"Hoffentlich findet die Lösung branchenweit Akzeptanz"

07.04.2020

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW e.V. / Foto: © AfW

Der vergangene Woche geschlossene Kompromiss zum Thema Betriebsschließungsversicherung wird vom AfW insgesamt begrüßt, auch weil dieser zu Gunsten der Vermittler geschehen sei. Jedoch gibt es auch Kritik.

Diese Situation war wohl vor einem Monat noch undenkbar: Der Hotel- und Gaststättenbetrieb in Deutschland liegt quasi brach – mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen für die Betreiber. Da die Betriebsschließungsversicherung aktuell häufig nicht greift, hat sich am Freitag das bayerische Wirtschaftsministerium mit mehreren Versichern sowie der DEHOGA Bayern und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. auf einen Kompromiss diesbezüglich geeinigt (finanzwelt berichtete). In diesem wird davon ausgegangen, dass ca. 70 % der finanziellen Ausfälle der betroffenen Hotels und Gaststätten von Bund und Ländern per Kurzarbeitergeld und Soforthilfe übernommen werden. Die Versicherer würden von den restlichen 30 % zwischen 10 und 15 % übernommen. Die betroffenen Versicherungskunden sind nicht an diese Regelung gebunden. Es steht ihnen frei, eine konkrete Regulierungsentscheidung herbeizuführen.

Dem Kompromiss sind bis gestern die Allianz, die Zurich, Die Haftpflichtkasse, die Nürnberger Versicherung und die Versicherungskammer Bayern beigetreten. Von Seiten der Beteiligten besteht das Bemühen, dass es sich zu einer bundesweiten Regelung ausweitet, die von möglichst vielen Versicherern übernommen wird.

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