HDI-Gerling mit neuartiger Absicherung für Dienstreisen

10.12.2013

Bildquelle: Talanx AG

Mit zunehmender Globalisierung der Wirtschaft gehören Auslandsdienstreisen immer häufiger zum Geschäftsalltag. Unternehmen sind ihren Mitarbeitern auf diesen Reisen gesetzlich zu einer besonderen Fürsorge verpflichtet. Mit der Dienstreiseversicherung "Travel Insurance for Business" (TriB) bietet die HDI-Gerling Industrie Versicherung eine bedarfsgerechte Versicherungslösung für Auslandsreisen.

(fw/hwt) "Damit unsere Kunden die auf Auslandsreisen entstehenden Risiken ihrer Mitarbeiter zielgenau absichern können, haben wir die HDI-Gerling-Dienstreiseversicherung ,Travel Insurance for Business', kurz TriB, konzipiert", sagt Manfred Wittkowski, verantwortlicher Produktmanager bei HDI-Gerling Industrie. Der Versicherer biete mit dem neuen Konzept mehrere Bausteine, die es auf dem Markt in dieser Qualität oder Form bisher nicht gebe. Beim neuen Produkt von HDI-Gerling entfallen beispielsweise mehrere bei anderen Dienstreisepolicen oft übliche Beschränkungen. Eine Anmeldepflicht für einzelne Dienstreisen entfällt ebenso wie eine Einschränkung auf bestimmte Länder. Auch eine Limitierung der Reisetage gibt es nicht. Es gilt lediglich die gesetzliche Obergrenze von sechs Monaten. Im Einzelnen beinhaltet TriB wahlweise die Module Unfall, Kranken, Reisegepäck, Assistanceleistungen, Haftpflicht und Rechtsschutz.

Unternehmen, die bereits eine Gruppen-Unfallversicherung bei HDI-Gerling abgeschlossen haben, können diese um TriB-Bausteine ihrer Wahl erweitern. Die Assistanceleistungen bieten beispielsweise Dienstreisenden in aller Welt rund um die Uhr höchste Sicherheit bei Notfällen: HDI-Gerling unterstützt erkrankte oder verunfallte Mitarbeiter dabei, vor Ort Zugang zu den besten Krankenhäusern und Fachärzten zu finden. Wann immer gewünscht und möglich, wird die Rückkehr in heimische Kliniken sichergestellt. Sollte dies aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, sorgen deutsche Fachärzte auch vor Ort für die bestmögliche Heilbehandlung. Arbeitgeber können mit der neuen Police TriB auch Krankheitskosten abdecken, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden. Zusätzlich zum Ersatz der Heilkosten lässt sich zudem ein Tagesgeld versichern.

Zum Leistungsangebot von TriB gehört auch die Absicherung länderspezifischer Risiken. „Diese Leistungen werden immer wichtiger, da eine Missachtung dieser Pflichten zukünftig strafrechtliche Konsequenzen für das Unternehmen haben kann", betont HDI-Gerling-Manager Wittkowski. Er verweist dazu beispielhaft auf den "Homicide and Manslaughter Act" in Großbritannien. Danach können Arbeitgeber und Vorgesetzte im Falle von Pflichtverletzungen bei verletzten oder erkrankten Arbeitnehmern auch strafrechtlich verfolgt werden.

Die Leistungen der TriB-Police lassen sich zum größten Teil und auf Wunsch auch auf Dienstreisen innerhalb Deutschlands übertragen.

www.hdi-gerling.de