Hauptstadtgipfel bekennt sich zu Maklern

20.11.2017

Foto: © AfW

FinTechs von BaFin kontrolliert

Sarah Gramberg aus der Abteilung Wertpapieraufsicht bei der BaFin referierte über Erlaubnispflichten von FinTechs/ InsurTechs. So unterhält die Aufsichtsbehörde mit SR3 ein eigenständiges Referat für finanztechnologische Innovationen. Dieses ging aus einer Projektgruppe hervor, die sich mit den zunehmenden Fragen zu Themen wie Algorithmus oder Blockchain befasste. Derartige Fragen betreffen stets mehrere Geschäftsbereiche der BaFin.

Um die Allfinanzaufsicht optimal aufzustellen, bündelte die BaFin daher die Sachkompetenz zu diesem Thema im Referat SR3. Dort werden interner und externe Experten vernetzt. Das Referat hat zudem die Aufgabe, digitale finanzieller Trends zu identifizieren und aufsichtsrechtliche oder regulatorische Maßnahmen zu fördern.

Keine Förderung von FinTechs

Im Gegensatz zu anderen Aufsichtsbehörden hat die BaFin kein Wirtschaftsförderungsmandat und daher auch nicht die Aufgabe, FinTechs zu fördern. Das Leitbild folgt der Devise „Gleiches Geschäft – gleiches Risiko – gleiche Regeln“. Im Ausland gibt es hingegen spezielle "Sandkisten" für FinTechs, wo die Unternehmen ein halbes Jahr ohne teure Regulierung ihre Geschäftsidee erst einmal ausprobieren können. Wenn das Modell funktioniert, können sie die Regulierung später nachholen. Aufgrund des fehlenden Wirtschaftsförderungsmandats ist ein solches Vorgehen in Deutschland nicht möglich.

Allerdings gibt es bei der BaFin einen generellen Proportionalitätsgrundsatz, der für alle Finanzdienstleister und Banken gilt. Die Kundenanzahl, Unternehmensrelevanz und Art und Umfang der Geschäfte spielen hier eine Rolle. Hier sei ein gewisses Entgegenkommen der Aufsichtsbehörde möglich.

Wie die Finanzbranche mit der IDD-Umsetzung und den Herausforderungen der Digitalisierung umgeht, kann auf dem nächsten AfW-Hauptstadtgipfel in Erfahrung gebracht werden, der voraussichtlich im November 2018 stattfindet. (ahu)

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