Gute Nachrichten für P & R Vermittler: Vermittleranwalt kippt Urteil

27.04.2021

Nikolaus Sochurek / Foto: © Peres & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Trotz relativ ungünstiger Ausgangslage gelang es dem Münchner Vermittleranwalt Nikolaus Sochurek (Kanzlei Peres & Partner) nach einem langen Prozess, ein Urteil des Landgerichts Erfurt vom 22.02.2019 (Az. 9 O /36/18), welches einen Vermittler vollumfänglich zum Schadensersatz verurteilt hatte und in vielen Haftungsprozessen von Anlegerseite vorgelegt wurde, erfolgreich mit der Berufung anzugreifen und eine vollständige Klageabweisung zu erreichen.

Am 22.02.2019 verurteilte das Landgericht Erfurt einen Vermittler von P&R wegen einer Vielzahl angeblicher Pflichtverletzungen zum Schadensersatz. Die erste Instanz wurde nicht von Sochurek geführt. Nachdem der Prozess in der ersten Instanz vom Vermittler verloren worden war, wurde Rechtsanwalt Sochurek beauftragt, die Berufung zu führen.

Mit Schriftsatz vom 31.05.2019 wurde die Berufung begründet im Hinblick auf jede einzelne der angeblichen Pflichtverletzungen. Gleichwohl schien der Prozess zunächst eine äußerst ungünstige Wendung zu nehmen, da der OLG-Senat in einem Hinweisbeschluss vom 23.04.2020 ankündigte, die Berufung wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit zurückweisen zu wollen.

Das Handelsblatt berichtete am 20.06.2020 von dem Hinweisbeschluss. Bereits zum damaligen Zeitpunkt erläuterte Rechtsanwalt Sochurek gegenüber dem Handelsblatt, dass man trotz des ungünstigen Hinweises weiterhin an der eigenen Auffassung festhalten würde, den Hinweis für falsch halte und dagegen argumentieren werde. Dies wurde dann mit einem weiteren ausführlichen Schriftsatz getan, worauf hin das Oberlandesgericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumte. Von einer Zurückweisung im Beschlusswege war man also abgerückt.

Die mündliche Verhandlung fand 09.03.2021 statt. Der Senat vertrat im Rahmen der Einführung zu Beginn der Verhandlung weiterhin die vorläufige Auffassung, dass die bereits mit dem Hinweis angesprochene Pflichtverletzung vorliegen würde, mit der Folge einer Haftung des Vermittlers.

In der Verhandlung tauchte ein neuer Aspekt auf, vor dessen Hintergrund konnte argumentiert werden, dass diese angebliche Pflichtverletzung jedenfalls nicht kausal für den Schaden des Anlegers geworden war. Der Argumentation konnte sich auch der Senat nicht völlig verschließen. Nachdem der Senat sich nach dem vorhergehenden langen Rechtsgespräch daraufhin zur geheimen Beratung mehr als eine halbe Stunde zurückgezogen hatte, gab der Vorsitzende Richter sinngemäß bekannt, dass der Senat nun keine vorläufige Einschätzung mehr geben könne und man auch nicht wisse, wie der Prozess ausgehen würde.

Mit Datum vom 14.04.2021 erging das Urteil in der Sache. Die Berufung hatte vollen Erfolg, die Klage des Anlegers wurde vollumfänglich abgewiesen. Das Erfurter Urteil ist damit gekippt. „Ich bin froh, dass dieser lange Prozess, in dessen Verlauf es für unsere Position zeitweise bekanntermaßen nicht besonders günstig aussah, vollständig gewonnen werden konnte. Das sollte auch anderen Vermittlern helfen, da Anlegeranwälte in nahezu jedem Haftungsprozess das Urteil des LG Essen vorlegen. Damit dürfte jetzt Schluss sein.“ Auf Nachfrage erklärt Sochurek weiter; „Selbstverständlich werden wir das Urteil in anonymisierter Form auf Anfrage auch an andere anwaltliche Mitstreiter auf Seiten der Vermittler weitergeben.“