Gut Ding will Weile haben

25.08.2020

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Wenn der Gesetzgeber Firmenverantwortliche und Gewerkschafter an einen Tisch bringen will, ist das erfahrungsgemäß immer eine haarige Angelegenheit. Das sieht man deutlich beim im Januar 2018 Gesetz gewordenen Sozialpartnermodell in der bAV. Erst jetzt zeichnen sich erste Einigungen ab. Für die Beschäftigten sind das zweieinhalb Jahre verlorene Altersvorsorge.

Anfang 2018 ist mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) das Sozialpartnermodell eingeführt worden. Dessen Ziel ist eine bessere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung – im Zusammenspiel zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Doch schon Ende desselben Jahres verhieß eine Studie der AXA wenig Gutes. Die Ansichten und Kenntnisse zur bAV zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften gingen auseinander. So schätzte ein Viertel der Arbeitgeberverbände die eigenen allgemeinen Kenntnisse zur betrieblichen Altersversorgung als ‚mittelmäßig‘ bis ‚eher schlecht‘ ein. Unter den Gewerkschaften waren es nur halb so viele (11 %), die die eigenen Kenntnisse als ‚mittelmäßig‘ einstuften. Dies war schon ein bezeichnendes Ergebnis der gemeinsam mit der V.E.R.S. Leipzig durchgeführten Befragung. 66 % der befragten Gewerkschaftsvertreter und 46 % der Arbeitgeberverbände waren zwar der Ansicht, das BRSG eigne sich zur weiteren Verbreitung der bAV. Doch zeigte sich insbesondere unter den Arbeitgeberverbänden ein differenzierteres Stimmungsbild. 19 % von ihnen gaben sogar an, dass das BRSG ‚eher nicht‘ oder ‚auf keinen Fall‘ zur weiteren Verbreitung beitrage. „Schon im Vorgang zur Studie haben wir feststellen müssen, dass zahlreiche Verbände und Gewerkschaften in Deutschland erhebliche Informationsbedarfe im Bereich der betrieblichen Altersversorgung aufweisen. Einige Verbände hatten sich zuvor noch kaum mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz beschäftigt“, kommentierte Prof. Dr. Fred Wagner, Direktor des Instituts für Versicherungslehre an der Universität Leipzig, die Studienergebnisse. Sowohl eine deutliche Mehrheit der Gewerkschaften (77 %) als auch der Großteil (65 %) der Arbeitgeberverbände waren zwar bereit, ein Sozialpartnermodell zu vereinbaren. Doch gab auch knapp ein Viertel (22 %) der Gewerkschaften an, unter keinen Umständen in Verhandlungen zu einem Sozialpartnermodell einsteigen zu wollen. Auch zeigten sich die Gewerkschaften unterschiedlicher Ansicht über die bestehenden Lösungen zur Umsetzung: Ein Drittel bevorzugte weder die Möglichkeit eines eigenen Sozialpartnermodells noch eine branchenübergreifende Lösung. Die Arbeitgeberverbände zogen beide Lösungen zur Umsetzung in Betracht und spalteten sich dabei in zwei Stimmungslager auf. Während die Hälfte die verbands- oder branchenübergreifende Lösung präferierte, sprachen sich 40 % für die Umsetzung eines eigenen Sozialpartnermodells aus.

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